Prozess am Landgericht Koblenz Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter aus dem Brohltal bestätigt

Brohltal/Koblenz · Ein wegen Kindesmissbrauch verurteilter Mann aus dem Brohltal kommt wohl nie wieder auf freien Fuß. Das Landgericht Koblenz bestätigte jetzt die gegen ihn verhängte Sicherungsverwahrung.

 Das Landgericht in Koblenz hat die Sicherheitsverwahrung für einen Sexualstrafttäter aus der Verbandsgemeinde Brohltal bestätigt.

Das Landgericht in Koblenz hat die Sicherheitsverwahrung für einen Sexualstrafttäter aus der Verbandsgemeinde Brohltal bestätigt.

Foto: Martin Gausmann

Das Landgericht in Koblenz hat bestätigt, dass ein 41-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Brohltal nach Verbüßen seiner bereits verhängten Haftstrafe in Sicherungsverwahrung verbleiben soll. Der Mann ist bereits vor zwei Jahren vom Landgericht Koblenz wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen rechtskräftig verurteilt worden. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Danach wurde für ihn Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Angeklagte ging jedoch in die Revision.