2020 und 2021 in Sinzig Beschuldigter nach Scheunen-Brandserie in Löhndorf in Untersuchungshaft

Sinzig · Infolge der Brandserie, die Ende des Jahres 2020 ihren Anfang nahm, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein 25-jähriger Beschuldigter verhaftet worden. Geprüft wird zudem ein Zusammenhang mit weiteren Taten.

 Brandbekämpfung am Limit: Die Brandserie Ende des Jahres 2020, die auch eine Scheune auf dem Hubertushof in Löhndorf betraf, hielt die Einsatzkräfte der Feuerwehr über Wochen in Atem.

Brandbekämpfung am Limit: Die Brandserie Ende des Jahres 2020, die auch eine Scheune auf dem Hubertushof in Löhndorf betraf, hielt die Einsatzkräfte der Feuerwehr über Wochen in Atem.

Foto: Martin Gausmann

Im Dezember 2020 sorgte eine Brandserie in Sinzig-Löhndorf und der gesamten Region für Aufsehen. Nun teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass bereits seit Anfang Dezember 2021 ein 25-jähriger Beschuldigter in Untersuchungshaft sitzt. Neben drei Scheunenbränden könnten demnach noch weitere Straftaten auf sein Konto gehen.

In der Zeit vom 21. Dezember 2020 bis 8. Januar 2021 standen in Sinzig-Löhndorf drei Scheunen in Flammen. In diesem Zusammenhang sei es bereits „am 1. Dezember 2021 zur Festnahme eines 25-jährigen deutschen Staatsangehörigen gekommen“, teilt die Staatsanwaltschaft Koblenz mit. Oberstaatsanwalt Thomas Büttinghaus präzisiert: „Mit Haftbefehl vom 2. Dezember 2021 hat das Amtsgericht Koblenz Untersuchungshaft gegen ihn angeordnet.“ Dem liege der dringende Tatverdacht zugrunde, dass der Beschuldigte in der Zeit vom 21. Dezember 2020 bis 8. Januar 2021 in die drei Scheunen in Brand gesetzt haben soll.

Ermittlungen laufen zu weiteren Vorkommnissen

Hierbei sollen in zwei Fällen Sachschäden in Höhe jeweils eines sechsstelligen Betrags sowie in einem Fall in fünfstelliger Höhe entstanden sein. Das Gesetz sehe laut Staatsanwaltschaft in zwei dieser Fälle einen Strafrahmen von jeweils ein bis zehn Jahren Freiheitsstrafe vor. Für den dritten Fall sei ein Strafrahmen von ein bis fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen, „weil hier infolge der Brandlegung auch ein angrenzendes Wohngebäude beschädigt worden sein soll“. Der Verdacht gegen den aus Rheinland-Pfalz stammenden Beschuldigten stütze sich laut Büttinghaus „maßgeblich auf Anhaltspunkte für dessen Aufenthalt in Tatortnähe“. Aber: „Für den Beschuldigten, der eine Tat bestreitet, gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.“

Dennoch werden in diesem Zusammenhang weitere Vergehen geprüft, für die der Beschuldigte zur Rechenschaft gezogen werden könnte. Gegen den Beschuldigten habe sich „der Anfangsverdacht ergeben, dass er für weitere Vorfälle, in welchen Heu- und Strohlager in Brand gesetzt worden sein sollen, verantwortlich sein könnte“. Diese Vorkommnisse werden laut Staatsanwaltschaft gesondert bearbeitet, die Ermittlungen dauern an. Laut Büttinghaus stehe allerdings das erstgenannte Ermittlungsverfahren, weshalb sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft in einer rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalt befindet, „unmittelbar vor dem Abschluss“.

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