Nachtragshaushalt Die Stadt Sinzig nimmt deutlich mehr Steuern ein

Sinzig · Die Barbarossastadt stellt einen Nachtragshaushalt auf. Ein Ergebnis: Die Steuereinnahmen steigen um über eine Million Euro. Der Grund ist aber weniger erfreulich.

Es ist mehr Geld da: Im Rathaus von Sinzig freut man sich über einen Anstieg der Steuereinnahmen

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Die Stadt Sinzig hat einen Nachtragshaushalt vorgelegt. Der für das laufende und das kommende Jahr beschlossene Doppeletat muss nachjustiert werden, weil sich erhebliche Änderungen ergeben haben. Vor allem auf der Einnahmenseite: der Stadt Sinzig geht es finanziell wieder weitaus besser, als es sich bei Aufstellung des Etats abzeichnete. Insbesondere die Steuereinnahmen entwickelt sich aus Rathaus-Sicht prächtig: statt 16,5 Millionen Euro werden wohl 17,7 Millionen Euro vereinnahmt. Mit dem neuen Zahlenwerk beschäftigte sich am Montag zunächst der Haupt- und Finanzausschuss. Nach fraktionsinternen Beratungen wird der Nachtrag im Stadtrat behandelt und dort verabschiedet.

„Der Entwurf der zweiten Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 weist im Ergebnishaushalt einen Überschuss in Höhe von rund 400.000 Euro aus und im Finanzhaushalt ein Plus von 1,17 Millionen Euro“, so Stadtkämmerin Antje Thürmer.

Grund für bessere Einnahmen sind höhere Steuern

Ursächlich sind erhöhte Steuereinnahmen. Die wiederum ergeben sich aus einer Veränderung der Hebesätze. Bei der Grundsteuer A gibt es eine Steigerung um 28 Prozentpunkte auf 345 Prozent und bei der Grundsteuer B um 89 Punkte auf 465 Prozent. Während die Grundsteuer A nur in erster Linie Landwirte betrifft, sieht das bei der Grundsteuer B anders aus: Alle Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer werden zur Kasse gebeten. Oftmals werden die an die Kommune abzuführenden Grundsteuern von Vermietern auf Mieter umgelegt. Dadurch sind von den Hebesätzen für die Grundsteuer B stets nahezu alle Bürger betroffen.

Wie der GA bereits berichtete, hat das Land die Nivellierungssätze für die Grund- und Gewerbesteuern angehoben. Zwar ist die Kommune frei in der Festsetzung ihrer Hebesätze. Das Land kann jedoch Zuweisungen verweigern, wenn eine Gemeinde oder Stadt ihre Einnahmemöglichkeiten nicht vollends ausschöpft. Bedeutet: Sinzig legt die Nivellierungssätze des Landes zugrunde, um auch weiterhin Zuschüsse vom Land erhalten zu können. Bei der Gewerbesteuer wird eine Nachbesserung allerdings nicht erforderlich sein: Hier fordert die Barbarossastadt bereits seit mehreren Jahren einen Hebesatz von 400 Prozent und liegt damit über dem Nivellierungssatz.

Personalkosten wachsen vor allem in Kitas kräftig

Einen Anstieg um 1,4 Millionen auf 13,5 Millionen gibt es bei den Personalkosten. Derzeit sind 36 Stellen unbesetzt, zudem sind die Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst noch ohne Ergebnis, eine „Flutzulage“ kann ebenfalls noch für Veränderungen im Etat sorgen. Besondere Auffälligkeit: Die Hälfte der Personalkosten entfallen auf den Kita-Bereich. Das spiegelt sich im Nachtragshaushalt auch wider: Von den Personalkostensteigerungen in Höhe von 1,4 Millionen Euro sind 875.000 Euro auf das Kindertagesstättenpersonal zurückzuführen.

Auch die Zahlung an den Landkreis wird sich noch verändern, da die Steuerkraft Basis des Zahlbetrages ist. Da die Steuereinnahmen gestiegen sind, wird auch die zu überweisende Kreisumlage höher ausfallen. Gleiches gilt für die Gewerbesteuerumlage, die an das Land abzuführen ist.