Große Nachfrage in Sinzig Stadt legt Kriterien fest, wer in Tiny-Häuser einziehen darf

Sinzig · Altenahr und den Städten Bad Neuenahr-Ahrweiler sowie Sinzig sollen 170 Tiny-Häuser zur Verfügung gestellt werden. Nun legt die Stadt Sinzig die Vergabekriterien fest.

 Die Flut hat die Infrastruktur in Sinzig beschädigt, einige Menschen haben ihr Zuhause verloren. Für Betroffene sollen Tiny-Häuser errichtet werden.

Die Flut hat die Infrastruktur in Sinzig beschädigt, einige Menschen haben ihr Zuhause verloren. Für Betroffene sollen Tiny-Häuser errichtet werden.

Foto: Benjamin Westhoff

Mit Spendengeldern aus der Aktion „Deutschland hilft“ werden der Verbandsgemeinde Altenahr und den Städten Bad Neuenahr-Ahrweiler sowie Sinzig nach derzeitigem Stand 170 Tiny-Häuser zur Verfügung gestellt. Sinzig soll 42 dieser Mini-Häuser bekommen, die an der Kölner Straße oder auch im Bad Bodendorfer Kurpark aufgestellt werden sollen. Gedacht sind sie für Menschen, die ihren Wohnraum bei der Flutkatastrophe im Juli verloren haben. Im Stadtrat wurden nun die Vergabekriterien festgelegt. Die Nachfrage ist nämlich weitaus größer als das Angebot.

Die ersten Häuser werden in diesen Tagen geliefert. Sie sind mit bis zu fünf Personen bewohnbar – realistisch ist allerdings eine Belegung mit lediglich drei bis vier Personen. Die Standzeit beträgt maximal zwei Jahre. Bis dahin müssen sich die Nutzer eine eigene neue Bleibe gesucht oder die bisherige, der Flutwelle zum Opfer gefallene Wohnung saniert haben, so dass sie wieder bezogen werden kann. Die Miete soll sich einheitlich auf 400 Euro belaufen, die Nebenkosten sind eingeschlossen.

Stadtrat definiert Anspruchsgrundlagen

Im Stadtrat wurde nun beschlossen, wer in den Tiny-Houses wohnen darf: Zunächst müssen die Nutzer in Sinzig gemeldet sein. Familien mit Kindern, die gleichzeitig Hauseigentümer sind und die ihr Eigentum wieder aufbauen, deren Kinder zudem im Ort die Kitas und Schulen besuchen, können sich bewerben. Ferner gehören Mieter dazu, deren Wohnung von der Flut betroffen war und die gerne ihre Wohnung wieder beziehen möchten. Vor allem diejenigen, die nach der Naturkatastrophe in Notunterkünfte nach Mendig gebracht wurden, sollen wieder die Möglichkeit bekommen, im Heimatort wohnen zu können.

Insgesamt wurde ein Punktesystem entwickelt: Je höher die Punktzahl, desto größer die Chance auf eine Zuteilung. Bürgermeister Andreas Geron: „Wenn es mehr Antragsteller mit hoher Punktzahl als Tiny-Häuser gibt, dann muss das Los entscheiden.“ Einzelfallentscheidungen will sich die Verwaltung jedoch vorbehalten. Eine weitergehende Bedürftigkeitsprüfung ist nicht vorgesehen.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Der General-Anzeiger arbeitet dazu mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Wie die repräsentativen Umfragen funktionieren und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort