Prozess in Sinzig Verfahren um Tod eines Kindes wird fortgesetzt

Sinzig · Der Prozess um den Tod eines Dreijährigen in einer Bad Breisiger Kindertagesstättte wird fortgesetzt. Am Donnerstag gab es einen Ortstermin, bei dem die Beschaffenheit der Innentüren der Kita untersucht wurden.

 Ortstermin des Sinziger Strafgerichts an der Kindertagesstätte „Regenbogen“ in Bad Breisig.

Ortstermin des Sinziger Strafgerichts an der Kindertagesstätte „Regenbogen“ in Bad Breisig.

Foto: Martin Gausmann

Den gesamten Donnerstag verwendete Guido Schmitz, Strafrichter am Amtsgericht Sinzig, darauf, Fragen zur Beschaffenheit von zwei Innentüren der Bad Breisiger Kindertagesstätte „Regenbogen“ zu klären. Dies inklusive Ortstermin.

Das tat er zusammen mit Staatsanwältin Vanessa Leibrock, der angeklagten Leiterin der Kita „Regenbogen“, ihrer Verteidigerin Sigried Aretz und den aus Tschetschenien geflohenen Eltern des Dreijährigen, der sich am Morgen des 8. Mai 2017, einem Montag, unbemerkt aus der Kita schlich, in den Gartenteich eines Nachbargrundstücks fiel, ohnmächtig wurde und nach Rettungsversuchen am Nachmittag starb.

Die Hauptfrage des Verfahrens ist: Hat die Kita-Leiterin Pflichten verletzt und sich dadurch der fahrlässigen Tötung des Jungen schuldig gemacht? Dazu war zu klären, auf welchem Weg der kleine Ramsan, der zuletzt im Turn- und Mehrzweckraum der Kita gesehen worden war, das Gebäude verließ.

Möglicherweise lief er von dort durch einen bloß durch einen Vorhang abgetrennten Geräteraum, öffnete dort eine Tür zum Personalflur, dann eine Zwischentür und schließlich die Tür des Personaleingangs, um nach außen zu gelangen. Die Vernehmung von zwei Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig als Trägerin der Einrichtung – eines Hochbauingenieurs aus der Bauabteilung sowie des Sicherheitsbeauftragten – ließen Zweifel daran aufkommen, dass Ramsan diesen Weg wählte. Durch die nach innen zu öffnende Tür hätte er nicht entweichen können, weil die Tür eigentlich immer mit Geräten zugestellt war. „Das wirft jetzt alles noch mehr Fragen auf“, so Richter Guido Schmitz.

Die Ergebnisse der Befragung einer Mitarbeiterin der in Andernach ansässigen Unfallkasse Rheinland-Pfalz und einer Erzieherin der Kita „Regenbogen“ am Nachmittag nährten vielmehr die Vermutung, dass Ramsan ins Kita-Foyer lief, in dem sich Garderobe, Zugang zu den Toiletten und ein Spielschiff befinden, und dort eine weitere Tür zum Personalflur öffnete, um danach über Zwischen- und Außentür ins Freie zu gelangen.

Vor allem aber ging es um die Beschaffenheit der beiden fraglichen Türen. Waren diese Türen üblicherweise oder zumindest am Tag des Unglücks geöffnet, ins Schloss gefallen oder gar verschlossen? Hatten sie Türklinken oder Türknäufe? Hatten sie Türschließer? Mechanische oder elektronische Schlösser? Befanden sich die Klinken in Normalhöhe oder in einer Höhe von 1,70 Metern, wo sie von Kindern nicht ohne Weiteres betätigt werden können? Oder hingen die Schlüssel zu verschlossenen Türen gleich neben den Türen in einer Höhe, die für Kindergartenkinder allenfalls unter Zuhilfenahme etwa von Stühlen oder Stehleitern zu öffnen sind?

Dass in den Tagen unmittelbar nach Ramsans Tod Veränderungen an den Türen vorgenommen wurden, um die Sicherheit zu erhöhen, machte die Sache nicht einfacher. Denn nicht in allen Fällen herrschte Einigkeit darüber, wie die Türen am Unglückstag beschaffen waren.

Am dritten Verhandlungstag, Donnerstag, 28. November, sollen ab 9 Uhr drei weitere der insgesamt 18 benannten Zeugen vernommen werden. Außerdem setzte Richter Schmitz einen vierten Verhandlungstermin für Donnerstag, 12. Dezember, und einen fünften für Freitag, 20. Dezember, an.

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