Aussagen vor Gericht in Koblenz Zeugen erhärten Verdacht gegen mutmaßlichen Brandstifter von Sinzig

Sinzig/Koblenz · Im Fall des mutmaßlichen Brandstifters von Sinzig haben jetzt Polizisten und Sachverständige vor dem Koblenzer Landgericht ausgesagt. Der Verdacht gegen den angeklagten 26-Jährigen erhärtet sich.

 In Sinzig gab es 2020 und 2021 mehrere Scheunenbrände. Ein 26-jähriger Mann ist tatverdächtig. Er muss sich derzeit vor Gericht in Koblenz verantworten.

In Sinzig gab es 2020 und 2021 mehrere Scheunenbrände. Ein 26-jähriger Mann ist tatverdächtig. Er muss sich derzeit vor Gericht in Koblenz verantworten.

Foto: Martin Gausmann

Um die Jahreswende 2020/21 ereigneten sich in Sinzig-Löhndorf mehrere Scheunenbrände. Für drei dieser Feuer muss sich ein 26-Jähriger seit Ende Juli vor dem Koblenzer Landgericht verantworten. Dem Angeklagten wird Brandstiftung vorgeworfen; geprüft wird außerdem, ob sich weitere Brandereignisse mit dem Mann in Verbindung bringen lassen. Am Donnerstag, dem vierten Prozesstag, befragte Richter Thomas Metzger Sachverständige und Polizeibeamte.

Ein Brand-Sachverständiger und ein Kriminaltechniker der zuständigen Polizeidienststelle Mayen hatten zwei der drei Brandorte nach Abschluss der Löscharbeiten besichtigt. Sowohl bei dem ersten Feuer am 21. Dezember 2020 als auch beim zweiten Feuer, das sich am 3. Januar vergangenen Jahres ereignete, deuteten die Hinweise mit großer Wahrscheinlichkeit auf Brandstiftungen hin. Eine Selbstentzündung des gelagerten Heus oder einen Fehler bei der Elektronik konnten die Experten ausschließen. Ebenso wurden die Feuer laut Zeugenaussagen nicht durch Schweißarbeiten oder ähnliche Gefährdungen ausgelöst.

Kriminaltechniker spricht über Heu- und Strohballenbrände

Ein Feuerzeug reiche schon, um das leicht entflammbare Heu und Stroh zu entzünden, erklärte der Brand-Sachverständige. Wenn man etwa einen Strohballen leicht auseinanderziehe, könnten die Flammen recht schnell hochschlagen. Setze man allerdings einen gepressten Ballen in Brand, könne es schon an die 20 Minuten dauern, bis dieser Brand bemerkt werde. Zudem sei es möglich, dass Grillanzünder verwendet wurden – diese verbrennen rückstandslos.

Am Abend des dritten Brandes war der Angeklagte spontan zu einem Spieleabend dazugestoßen. Etwa eine halbe Stunde später wurde die Feuersirene ausgelöst. Die dazu befragten Teilnehmenden des Spieleabends hatten ausgesagt, keinen Brandgeruch an der Kleidung des 26-Jährigen wahrgenommen zu haben. Allerdings gab der diesen Donnerstag befragte Sachverständige an, dass sich der Rauchgeruch erst nach einem minutenlangen Aufenthalt in der Nähe des Feuers in der Kleidung niederschlage. Befragt nach seinem Eindruck, wann die Heu- und Strohballenbrände aufgehört hätten, antwortete der Kriminaltechniker: „Mit der Festnahme des Angeklagten.“

Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt

Ein weiterer Kriminalbeamter wurde zu einem Scheunenbrand befragt, der sich im September vergangenen Jahres ereignete und der nicht Teil der Anklage ist. Der Polizist habe kurz nach Bekanntwerden des Brandes einen Streifenwagen zum Haus des Angeklagten geschickt. Der Motor von dessen Auto sei noch warm gewesen, zudem hätten die Beamten Strohreste im Fahrerraum des Wagens gefunden.

Außerdem stimmten die Aussagen des Sinzigers über seinen Aufenthaltsort zur Tatzeit nicht mit den ausgewerteten Handy-Ortungsdaten für den Brand im September überein. Diese lokalisierten den Angeklagten in der Nähe des Scheunenbrandes. Ein digitaler Forensiker erklärte dem Gericht die Genauigkeit der im Smartphone gespeicherten Aufenthaltsorte, auf die man sich meist bis auf weit unter 100 Meter verlassen könne. Am Freitag wird die Verhandlung fortgesetzt, mit einem Urteil ist Ende August zu rechnen.

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