Hohe Haftstrafen Sinziger Messerstecher muss acht Jahre ins Gefängnis

Sinzig · Hohe Haftstrafen hat die 9. Große Strafkammer des Landgerichts Koblenz am Freitagnachmittag im Prozess gegen einen 19-jährigen Messerstecher verhängt, der im Februar in Sinzig einen 33-jährigen Mann getötet hatte.

Hohe Haftstrafen: Sinziger Messerstecher muss acht Jahre ins Gefängnis
Foto: Benjamin Westhoff

Wie mehrfach berichtet, hatte der Angeklagte in Sinzig auf dem dortigen Rewe-Parkplatz einen Mann mit einem Messer ins Herz gestochen. Wenig später starb das Opfer. Notwehr und verminderte Schulfähigkeit schloss das Gericht aus.

Verurteilt wurden drei weitere junge Männer, die kurz vor der Tat zwei Jugendliche in Sinzig überfallen und dabei 500 Euro erbeutet hatten. Der Haupttäter des Quartetts muss – wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – für acht Jahre hinter Gitter.

Die drei weiteren Angeschuldigte erhielten ebenfalls Gefängnisstrafen: Ein 21-jähriger Täter muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, ein 18-Jähriger für drei Jahre und drei Monate sowie ein 24-jähriger Täter für viereinhalb Jahre.

Der Prozess hatte im August in Koblenz begonnen.

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