Gästebeitrag in Bad Neuenahr Stadt legt Beschwerde ein

BAD NEUENAHR-AHRWEILER · Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler will sich nicht damit abfinden, dass der auch von Kliniken abverlangte Gästebeitrag nach Gerichtsauffassung rechtswidrig ist.

 Die Klinikbetreiber - hier die Klinik Kurköln - setzen sich gegen die Erhebung des Gästebeitrages zur Wehr.

Die Klinikbetreiber - hier die Klinik Kurköln - setzen sich gegen die Erhebung des Gästebeitrages zur Wehr.

Foto: Martin Gausmann

Bekanntlich hatte dies das Verwaltungsgericht Koblenz so vorläufig entschieden. Nun will die Stadt Beschwerde einlegen. Derweil haben sich Kliniken der Kreisstadt zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen geschlossen, um gemeinsam ihre Interessen zu wahren.

Im September hatte das Gericht einem Antrag der Kliniken Bad Neuenahr GmbH & Co. KG auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - gerichtet auf "vorläufige Freistellung von verschiedenen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Einziehung und Abführung von Gästebeiträgen gemäß der neuen Gästebeitragssatzung der Stadt" - stattgegeben.

Die Stadt beharrt indes auf ihrem Standpunkt: Es bleibe dabei, dass auch bei der Erhebung eines Kurbeitrages durch die Beherbergungsbetriebe - zu denen auch Kliniken zählen - nur in Ausnahmefällen kein Kurbeitrag zu erheben sei, beispielsweise bei den "berufsbedingten" Aufenthalten. Die Stadt glaubt, dass trotz der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes eine Gästebeitragspflicht, insbesondere auch für Kliniken weiterhin bestehe.

Ende September hat die Stadt über den Ahrtal-Tourismus eine Stellungnahme an die Verantwortlichen der Reha-Kliniken übermitteln lassen. Das Schreiben liegt dem GA vor. Diese Erklärung der Stadt habe man in der Arbeitsgemeinschaft juristisch überprüfen lassen. Das Fazit: "Die Stellungnahme erweist sich vor dem Hintergrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichtes als weitgehend unzutreffend und ist nicht haltbar."

Es sei festzuhalten, dass das Gericht gerade festgestellt habe, dass für die Erhebung eines Gästebeitrages nach derzeitiger Rechtslage kein Raum bestehe, es mithin diesbezüglich schon an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage fehle.

Zulässig wäre allenfalls die Erhebung von Kurbeiträgen, nicht aber die Erhebung von Gästebeiträgen, die sich deutlich voneinander unterscheiden. "In Anbetracht dessen kann nicht die Rede davon sein, dass die Gästebeitragspflicht als solche nicht in Frage gestellt ist. Das Gegenteil ist der Fall", so die Sprecher der Kliniken.

Insbesondere würden die Entscheidungsgründe sogar über den Klinikbereich hinaus greifen. Anknüpfungspunkt für eine Abgabe könne lediglich der Kurgast sein, nicht aber der Tourismusgast. Dies habe Bedeutung nicht nur für den Klinikbereich, sondern insbesondere auch den Hotelbereich.

Denn auch bei den Hotelgästen müsse zwischen beitragspflichtigen Kurgästen und nicht beitragspflichtigen Tourismusgästen unterschieden werden. Abschließend fragt die Arbeitsgemeinschaft: "Was muss noch passieren, damit das Tal endlich auch in der Außenwirkung zur Ruhe kommt und die verlorenen Gäste und Patienten nicht noch mehr vergrault werden?"

Die Stadt ist sich ihrerseits sicher, alles richtig gemacht zu haben. Bürgermeister Guido Orthen in seinem Brief: "Wir werden von der Beschwerdemöglichkeit Gebrauch machen."

Er weist auch darauf hin, dass nun keiner glauben solle, der Gästebeitrag müsse etwa nicht gezahlt werden: "Die Entscheidung des Gerichts hat auf andere Beitrags- oder Haftungsschuldner keine unmittelbare Wirkung." Die Stadt glaubt weiterhin, dass auch die Kliniken "Haftungsschuldner eines Kurbeitrags/Gästebeitrags sind". Das Gericht habe dazu ja noch nichts gesagt.

Arbeitsgemeinschaft

Die Arbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss der AHG-Klinik Tönisstein, der Dr. von Ehrenwall'sche Klinik, der Klinik Niederrhein der DRV Rheinland, der Knappschafts-Klinik der DRV Knappschaft-Bahn-See, der Orthopädische Fachklinik Kurköln und der Orthopädisch-rheumatologische Fachklinik Jülich. Alle Kliniken sind Reha-Einrichtungen und haben ihren Sitz in Bad Neuenahr-Ahrweiler.

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