Unterkünfte für Flutopfer Tiny-Häuser in Altenahr könnten zukünftig durch Urlauber genutzt werden

Altenahr · Der Rat der Verbandsgemeinde Altenahr hat sich zuletzt mit der Nachnutzung von Tiny-Häusern befasst, in denen derzeit noch Flutopfer leben. Künftig könnten diese als Unterkunft für Urlauber dienen.

Tiny-Häuser in Mayschoß: Dienen sie bald als Unterkunft für Touristen?

Tiny-Häuser in Mayschoß: Dienen sie bald als Unterkunft für Touristen?

Foto: ahr-foto

Die Flut vor einem Jahr hat zahlreiche Häuser an der Ahr in der Verbandsgemeinde Altenahr (VG) fortgerissen, beschädigt oder durch kontaminierten Schlamm unbewohnbar gemacht. Dennoch wollten viele Betroffene ihre Heimat nicht verlassen oder so schnell wie möglich zurückkehren. Als Notlösung dienen Tiny-Häuser, die relativ schnell errichtet werden und eine Zeitlang Obdach geben können. Jetzt befasste sich der Rat der VG mit der Zukunft der Kleinsthäuser für de Zeit, in der sie nicht mehr als Unterkünfte für Flutgeschädigte erforderlich sind. Einstimmig beauftragte der Rat die Verwaltung, ein Konzept für eine Nachnutzung erarbeiten zu lassen.

74 dieser Tiny-Häuser hatte die Aktion Deutschland Hilft der VG übergeben. Es war ein Geschenk im Wert von insgesamt 6,5 Millionen Euro für die Häuschen, für ihren Transport, die Herrichtung der Grundstücke an ihren Standorten, für Hausanschlüsse und für den Rückbau nach Ende der Nutzung als Notunterkünfte. Insgesamt drei Jahre, bis 2024, sollten die einfachen Unterkünfte den Betroffenen zur Verfügung stehen und danach „nahtlos“, so die Verwaltung, eine neue Nutzung erhalten, etwa als Ferienhäuser „zur Stärkung der touristischen Infrastruktur in der VG“.

Warteliste mit sieben Interessenten

Zwar sind derzeit alle Häuser belegt, und es gibt laut Verwaltung eine Warteliste mit sieben Interessenten, die jüngste Anfrage kam erst vor 14 Tagen. Trotzdem macht sich die VG Gedanken über die Zukunft dieses mobilen Kapitals. Denn sie geht davon aus, dass noch im Verlaufe dieses Jahres mit Leerständen zu rechnen ist. Dann könnten Kosten für die VG entstehen: Die Monatsmiete von 400 Euro würde entfallen, aber Kosten für Grundgebühren, für Heizung, Frostsicherung durch Strom und für Hausmeisterdienste würden bleiben. Außerdem stellt die Verwaltung fest, dass die Eigentümer der Grundstücke, auf denen die Häuschen stehen, „Anspruch auf rückstandsfreien Rückbau“ nach Ende der Notunterkunfts-Nutzung haben.

Darum soll die Zeit danach jetzt vorbereitet werden. Die Verwaltung führt an, dass die Häuser nicht irgendwo aufgestellt werden können, sondern dass Planungsrecht geschaffen werden muss. Neben der Aufstellung von Bebauungsplänen und der Änderung von Flächennutzungsplänen würden möglicherweise auch Zielabweichungsverfahren notwendig. Dies erfordere mehrere Jahre. Weitere Zeit sei nötig zur Schaffung der Infrastruktur und Erschließung der endgültigen Standorte.

Zur Klärung der Fragen hatte sich die Verwaltung Hilfe bei der Firma für Unternehmensberatung und Management „Projekt M“ aus dem Münchener Raum geholt, die unter anderem Beratung im Freizeit- und Gesundheitstourismus anbietet. Es wurde festgehalten, dass die Häuschen im Eigentum der VG „einen großen materiellen Wert“ darstellen und eine „Chance auf Deckung der erkennbar großen Betten-Nachfrage in der Region“ eröffnen. Darum seien frühzeitig geeignete Standorte für einen gewerbsmäßigen Betrieb, etwa in Ferienparks, zu suchen. Zu erwägen sei auch eine Kombination mit neuen Campingangeboten auf flutsicheren Flächen. Eine Bereitschaft dazu sei mit den Ortsgemeinden zu klären. Für das Projekt soll die Verwaltung den Rat und die Unterstützung entsprechender Betreiber, Investoren und Entwickler einholen. Lagerstandorte als Zwischenlösung soll sie prüfen. Die Verwaltung weist auch darauf hin, dass Kosten für den Rückbau entstehen werden. Diese kämen zu dem Defizit von 300 000 Euro hinzu, das der VG bereits durch die Tiny-Häuschen entstanden sei.

Zur Klärung der Fragen beauftragte der Rat die Verwaltung jetzt, für die Tiny-Häuser ein Nachnutzungskonzept beziehungsweise eine Machbarkeitsstudie hierzu erstellen zu lassen. Die Verwaltung soll außerdem Zwischenlösungen für eine zeitweise Lagerung der Häuser suchen. Zur Deckung von Fehlbeträgen wurde sie ermächtigt, einige Häuschen zu verkaufen. Auch die Ortsgemeinden sind angesprochen: Sie werden aufgefordert, Flächen zu benennen, auf denen Baurecht für die Häuschen geschaffen werden könnte.

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