Vorerst keine Abgabe für Patienten in Kliniken in Neuenahr-Ahrweiler

Koblenz/Bad Neuenahr-Ahrweiler · Patienten in mehreren Kliniken in Bad Neuenahr-Ahrweiler müssen vorerst keine Abgabe - einen sogenannten Gästebeitrag - an die Kommune zahlen

Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss in einem Eilverfahren (Az.: 5 L 668/14.KO). Eine Betreiberin mehrerer Krankenhäuser hatte wegen der Abgabe gegen die Stadt geklagt und argumentiert, der Verwaltungsaufwand für die Kliniken, die das Geld abführen müssen, sei unzumutbar.

Mit dem Gästebeitrag finanziert die Stadt Tourismusangebote. Der Beitrag muss von allen gezahlt werden, die in der Stadt übernachten, ohne dort ihren Hauptwohnsitz zu haben - die also Tourismusangebote wahrnehmen könnten.

Pro Tag ist laut Satzung eine Zahlung zwischen 1,00 und 2,50 Euro fällig. Der Einzug der Beiträge erfolgt durch die Einrichtung, in der ein Gast übernachtet.

Das Verwaltungsgericht befreite nun die Klinik von dieser Pflicht und damit auch die Gäste von der Zahlung. Es sei nicht gerechtfertigt, dass Klinikpatienten einen auf Tourismus ausgelegten Geldbetrag zahlen müssten. Gegen die Entscheidung ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich.

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