Tochter der Lebensgefährtin betroffen Kindesmissbrauch: Angeklagter steht in Koblenz vor Gericht

Kreis Ahrweiler/Koblenz · Ein Mann soll sexuelle Handlungen an dem anvertrauten Kind vorgenommen haben, während die Mutter arbeiten ging.

Unfassbare Taten: Bei Kindesmissbrauch (hier ein Symbolbild aus einer ZDF-Dokumentation) gibt es immer noch ein großes Dunkelfeld

Unfassbare Taten: Bei Kindesmissbrauch (hier ein Symbolbild aus einer ZDF-Dokumentation) gibt es immer noch ein großes Dunkelfeld

Foto: ZDF und istockphoto/istockphoto / chameleonseye

Was gibt es Schlimmeres als den Missbrauch von Kindern? Im Koblenzer Landgericht sitzt derzeit ein 46-jähriger Mann aus dem Kreis Ahrweiler auf der Anklagebank, dem Kindermissbrauch vorgeworfen wird. Er soll sexuelle Handlungen an der Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin in der gemeinsam genutzten Wohnung vorgenommen haben.

2021 und 2022 sollen sich die Taten ereignet haben, die im Gerichtssaal von der Staatsanwaltschaft vor der 10. Strafkammer vorgetragen wurden. Mindestens 19 Mal habe der Angeklagte das Kind zum Oralverkehr genötigt. Dabei habe der 1976 in Bad Neuenahr-Ahrweiler geborene, jedoch im südlichen Kreisgebiet lebende Mann stets die Abwesenheit der Kindesmutter ausgenutzt. Die Lebenspartnerin des 46-jährigen arbeitete im Nachtdienst eines Altenheimes.

Zum Auftakt der Verhandlung erklärte der Angeklagte auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, ob er Angaben zu den Vorwürfen machen wolle, dass er sich erklären wolle.

Insbesondere wolle er Auskünfte zu „Verhaltensmustern“ des Kindes geben, die von der Mutter der Achtjährigen bestätigt werden könnten. Somit wäre es auch sinnvoll, wenn seine damalige Lebensgefährtin das Kind nicht nur begleiten, sondern auch als Zeugin geladen würde. Zunächst beließ es die Kammervorsitzende nach Verlesen der Anklageschrift dabei, die persönlichen Daten des Angeklagten zu erfassen. Die Verhandlung wird fortgesetzt. Seit September sitzt der in Handschellen in den Saal gebrachte Angeklagte in der Justizvollzugsanstalt Koblenz ein.

Großes Dunkelfeld bei solchen Taten

In Deutschland wurden nach Mitteilung der Bundesregierung im Jahr 2020 rund 14.500 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch angezeigt. Das Dunkelfeld ist aber um ein Vielfaches größer. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass bis zu eine Million Kinder und Jugendliche in Deutschland bereits sexuelle Gewalt durch Erwachsene erfahren mussten oder erfahren. Das sind rund ein bis zwei Kinder in jeder Schulklasse, heißt es bei der zuständigen Stelle, der „Unabhängige Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“. Viele dieser Fälle gingen allerdings nicht in die Kriminalstatistik ein, weil sie nie zur Anzeige gebracht werden.

In den Sozialwissenschaften, der Pädagogik oder Psychologie wird jede sexuelle Handlung, die an, mit oder vor Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können als sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt definiert. Der Täter nutzt dabei seine Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten Minderjähriger zu befriedigen.

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