Kommentar Mit Weste auf Streife

Wenn Gruppen einheitlich gekleidet auftreten, verstößt das schnell gegen das Uniformierungsverbot, das im Versammlungsgesetz geregelt ist.

Eine Warnweste sollte heute eigentlich jeder Autofahrer haben, um im Pannenfall auffällig zu sein. Sie kann aber eine unangenehme Wirkung erzielen, wenn plötzlich gleich mehrere Warnwestenträger in der Dunkelheit auftauchen. Ein Effekt, den sich die "Schariapolizei" beispielsweise auf ihren Patrouillen in Wuppertal zunutze gemacht hatte. Die Polizei schritt dagegen ein, weil sie alleine schon das optische Auftreten dieser Gruppierungen als eine politische Äußerung bewertete.

Im Dörfchen Esch ist seit einem Jahr eine "Bürgerstreife" auf Tour, um nach dem Rechten zu sehen. Ausstaffiert mit Warnwesten, Hunden und starken Taschenlampen. Sie wollen Wohnungseinbrüche verhindern und andere Straftaten. Die Polizei beäugt solche Streifen vielerorts kritisch: Polizeiähnlich träten diese Gruppen auf, die nichts anderes machen, als das, was die Polizei - gäbe es sie denn in akzeptabler Präsenz im ländlichen Raum - eigentlich machen sollte.

Klar: Für Recht und Ordnung im öffentlichen Raum ist ausschließlich die Polizei zuständig. Bei einer Aufklärungsquote von gerade mal 15,5 Prozent bei Wohnungseinbrüchen ist jedoch sehr verständlich, dass Bürger längst zum Selbstschutz gegriffen haben.

Dass sie sich mit Warnwesten kenntlich machen, mag den ein oder anderen stören. Lieber eine gut organisierte, Westen tragende "antikriminelle Vereinigung" als leer geräumte Wohnungen und Gewerbebetriebe.

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