Urteil aufgehoben Prozess in Koblenz wird neu aufgerollt

KOBLENZ · Wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung muss sich ab Donnerstag, 10. Oktober, ein 43-jähriger Mann vor dem Koblenzer Landgericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz klagt ihn an, an zwei Tagen zwischen September 2013 und Februar 2014 in Bonn und Remagen seine mit ihm nach islamischem Recht verheiratete Frau vergewaltigt zu haben. Darüber hinaus soll er sie an einem weiteren Tag im Februar 2014 unter anderem mit einer Faust ins Gesicht geschlagen und sie anschließend am Boden liegend mit dem getreten haben.

Das Landgericht Koblenz hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in zwei Fällen und wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung am 18. Dezember vergangenen Jahres zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Auf die Revision des Angeklagten hin hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage angesetzt.

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