Kein Hotel an den Brückenköpfen Remagen erklärt endgültiges Aus für Bridge-Hotel

Remagen · Jahrelang hatten Rat und Verwaltung gehofft, das Millionen-Vorhaben an den Remagener Brückenköpfen lasse sich doch noch realisieren. Mit dem Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan erteilt die Stadt Remagen dem Hotelprojekt „The Bridge“ nun die endgültige Absage.

 So hätte das Hotel „The Bridge“ an den Türmen der ehemaligen Brücke von Remagen aussehen sollen.

So hätte das Hotel „The Bridge“ an den Türmen der ehemaligen Brücke von Remagen aussehen sollen.

Foto: Krause Bohne

Bevor das Fundament gelegt, die erste Mauer gezogen, geschweige denn der erste Hotelgast willkommen geheißen werden kann, ist auch schon Schluss mit dem ambitionierten Remagener Hotelprojekt „The Bridge“. Jahrelang hatten Rat und Verwaltung der Römerstadt gehofft, das angeblich 52 Millionen Euro teure Vorhaben an den Remagener Brückenköpfen lasse sich doch noch realisieren. Nach vielen Verschiebungen, Fristverlängerungen und Geduldsproben hat der Stadtrat aber nun formell das Bebauungsplan-Aufhebungsverfahren eingeleitet – was für den geplanten Beherbergungs- und Wellnesstempel nichts anderes heißt als: Schluss, Ende, Aus.

In der jüngsten Stadtratssitzung rief Bürgermeister Björn Ingendahl erneut in Erinnerung, wie oft man sich von Architekt und Projektentwickler Tom Krause (Eschweiler, Prime Properties GmbH, Architects Planners International GmbH Krause Bohne) habe vertrösten lassen. Mal sprangen Investoren aus Dubai oder der Schweiz ab und neue wurden präsentiert, mal kehrte der angebliche Hotelbetreiber dem ehrgeizigen Projekt den Rücken. Mal tauchte ein neuer auf, der dann später gegenüber dem General-Anzeiger erklärte, er sei lediglich Berater und nicht Betreiber, obwohl er sich als solcher dem Stadtrat vorgestellt hatte. Banktermine fanden nicht statt und wurden verschoben, Zahlungsziele wurden nicht eingehalten. Nach und nach verloren die im Rat vertretenen Fraktionen die Nerven, die allerdings auch länger als sechs Jahre gehalten hatten.

Der Bebauungsplan für das Hotel war 2015 beschlossen worden

Der Bebauungsplan „Hotel zur Brücke von Remagen“ war 2015 vom Stadtrat beschlossen worden und trat bereits im Februar desselben Jahres in Kraft. Die Stadt hatte also die Weichen gestellt. Krause und seine Partner verpflichteten sich im Gegenzug zur Vorlage eines vollständigen, prüf- und genehmigungsfähigen Bauantrages innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft des Bebauungsplanes, einem Baubeginn spätestens sechs Monate nach Erteilung der Baugenehmigung sowie einer Fertigstellung des Vorhabens innerhalb von 30 Monaten nach Baubeginn. Der Vertrag sah auf begründeten Antrag hin eine einmalige Verlängerung der Fertigstellungsfrist um sechs Monate vor. „Alle Fristen sind fruchtlos verstrichen“, zog Bürgermeister Ingendahl Bilanz

Da das Hotel und die in der Planung vorgesehenen 40 Wohnungen in bester Rheinlage nicht in den vereinbarten Fristen entstehen können, dürfe die Stadt Remagen den Bebauungsplan aufheben, erklärte Ingendahl. Mit dieser Aufhebung – so die Stadtverwaltung – entfalle das bisherige Baurecht. „Aus der Aufhebung können Ansprüche des Vorhabenträgers gegen die Stadt nicht geltend gemacht werden“, unterstrich der Bürgermeister.

Die Stadt ist davon überzeugt, auf der rechtlich sicheren Seite zu sein

Planer und Projektentwickler Tom Krause sieht das völlig anders. Er verwies gegenüber dem General-Anzeiger auf eine Teilbaugenehmigung, die er bereits Ende des vergangenen Jahres vom Kreis Ahrweiler ausgestellt bekommen habe. Mit dieser Genehmigung sei ein sofortiger Baubeginn möglich. Maximal 18 Monate werde man benötigen, um den Bau fertigzustellen. Er hatte bereits im Frühjahr im GA-Gespräch mitgeteilt, alle Rechtsmittel gegen die Stadt auszuschöpfen.

Längst hat die Stadt – in nicht-öffentlicher Sitzung – jedoch neue Interessenten für das Areal an den Brückenköpfen präsentiert. Nach GA-Informationen stellen sich diese Investoren jedoch mehr oder weniger eine Wohnbebauung vor. Angeblich mit einem kleinen integrierten Hotel.

Das irritiert Krause ganz besonders: Von einer öffentlichen Ausschreibung der Grundstücke, für die er eine Teilbaugenehmigung habe, wisse er nichts, ließ er den GA wissen. Und wenn es eine Ausschreibung gäbe, dann müsse das Höchstgebot zum Zuge kommen. Und das habe er abgegeben. Die Investoren hätten für das Gelände zwei Millionen Euro geboten, fast eine Million mehr als ursprünglich vereinbart.

Ingendahl indes zeigte sich vor dem Stadtrat sicher: „Es können keine Ansprüche geltend gemacht werden.“ Man habe sich eingehend juristisch beraten lassen. Und: „Wir sind sehr sehr sicher, dass wir das so machen können.“

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