Altersgrenze auf 67 Jahre angehobenWalter Jung möchte wieder aktiver Feuerwehrmann sein
Brände löschen, Ersthilfe bei Überschwemmungen und Unfällen leisten – das dürfen seit Jahresbeginn offiziell nun Feuerwehrleute bis 67 Jahren. Für den erfahrenen Feuerwehrmann Walter Jung könnte sich dadurch ein Traum erfüllen.