Anbau von Haschisch und Marihuana in der eigenen Wohnung Fast fünf Jahre Haft für Remagener Drogendealer

Remagen / Koblenz · Das Landgericht Koblenz verurteilte einen 29-jährigen Remagener, der in seinem Haus Haschisch und Marihuana angebaut und verkauft hatte, zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten. Zudem wurde auch der Besitz von Waffen im Strafmaß berücksichtigt.

 Der Angeklagte hatte Marihuana in seiner Wohnung angebaut, nicht nur für den Eigenbedarf sondern auch für den Verkauf.

Der Angeklagte hatte Marihuana in seiner Wohnung angebaut, nicht nur für den Eigenbedarf sondern auch für den Verkauf.

Foto: dpa/Oliver Berg

Dass auch der Handel mit sogenannten „weichen Drogen“ kein Kavaliersdelikt ist, machte jetzt die 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz deutlich: Sie verurteilte einen 29-jährigen Remagener, der in seinem Haus Haschisch und Marihuana angebaut und verkauft hatte, zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten. Da Polizeibeamte bei einer Hausdurchsuchung auch noch einen Elektroschocker, einen Baseballschläger sowie ein Springmesser gefunden hatten, wurde ein verschärftes Strafmaß angesetzt, da das Gericht davon ausging, dass Kenneth L. diese Waffen „zur Absicherung des Handelsbestandes an Betäubungsmitteln griffbereit in der Wohnung platziert hatte“. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haft von sieben Jahren und sechs Monaten gefordert, Strafverteidiger Ahmet Günes (Bad Neuenahr) hatte indes auf eine Haft von weniger als drei Jahren plädiert.

Drogen dienten nicht, wie anfänglich dargestellt, nur dem Eigenkonsum

Anfang November des vergangenen Jahres trug der Angeklagte bei einer Personenkontrolle etwa 30 Gramm Haschisch und rund 70 Gramm Marihuana in einem Rucksack bei sich. In seiner Wohnung konnten Polizeibeamte zudem wenig später 1,5 Kilogramm Marihuana, teilweise noch in unterschiedlichen Anbaustadien, sicherstellen. Hinzu kamen die genannten Waffen (der GA berichtete). „Er hat versucht, sich eine Erwerbsquelle zu verschaffen“, so der Staatsanwalt, der dem Angeklagten ein professionelles Vorgehen bescheinigte. So habe sich der Remagener im Internet schlau gemacht, wie der Haschisch- und Marihuanaanbau am besten zu bewerkstelligen sei. Anders als vom Angeklagten zuvor dargelegt, dienten die selbst gezüchteten Drogen keinesfalls nur dem Eigenkonsum.

Strafverteidiger Günes unterstrich, dass es sich bei dem Angeklagten nicht um einen gewalttätigen Menschen handele. Bei seinen „Außer-Haus-Geschäften“ habe er nie Waffen bei sich getragen. Er bewertete den gesamten Vorgang als „minderschweren Fall“. Das Gericht indes kam zu der Überzeugung, dass das Gros der Drogen dem Weiterverkauf diente. Dass Waffen zugriffsbereit in der Wohnung lagen, wiege zudem schwer. Das letzte Wort hatte schließlich der Angeklagte: „Ich habe einen Fehler begangen und bin mir dessen bewusst. Ich möchte mich bei meiner Familie entschuldigen.“ Kenneth L. muss nun auch die Kosten des Verfahrens bezahlen.

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