Landgericht Koblenz verurteilt Angeklagten Fünf Jahre Haft für sexuelle Übergriffe in Remagen

Remagen/Koblenz · Im Prozess vor dem Landgericht Koblenz musste sich ein Tatverdächtiger wegen zweier Sexualdelikte verantworten. Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen. Nun muss er in Haft.

 Fünf jahre Haft: Vor dem Landgericht Koblenz ist ein Mann wegen sexueller Übergriffe verurteilt worden, die er in Remagen begangen haben soll.

Fünf jahre Haft: Vor dem Landgericht Koblenz ist ein Mann wegen sexueller Übergriffe verurteilt worden, die er in Remagen begangen haben soll.

Foto: Martin Gausmann

Mit gesenktem Haupt, in sich versunken, regungslos nahm er das Urteil der zweiten Strafkammer des Koblenzer Landgerichts zur Kenntnis: Fünf Jahre muss ein vermutlich 23-jähriger Mann in Haft, dem vorgeworfen wird, in Remagen kurz hintereinander zwei Frauen mehr als nur sexuell belästigt zu haben. Da der in Westafrika geborene Angeklagte keinerlei Angaben zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft, zur Person oder auch zu seinen persönlichen Verhältnissen machte, es zudem nur wenige Dokumente zu Geburtsdatum oder Herkunft gibt, war das Gericht auf Hinweise anderer Behörden sowie auf Zeugenaussagen angewiesen, um das Verfahren durchzuführen und zu einem Abschluss zu bringen.

Promillegehalt im Blut spielt beim Urteil eine Rolle

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der nach Recherchen anderer Behörden aus Gambia kommende Mann am 20. April des vergangenen Jahres eine Frau in Remagen vergewaltigt hatte, an Pfingstmontag zudem eine weitere Frau sexuell bedrängte. Aufgrund des langen Strafregisters hatte die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert. Der Anwalt des Angeklagten hatte für die erste Tat in Remagen einen Freispruch gefordert, da eine Vergewaltigung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könne. Für die sexuellen Übergriffe an Pfingsten plädierte der Strafverteidiger für ein mildes Urteil. Nicht zuletzt deshalb, weil sein Klient stark alkoholisiert gewesen sei.

Einen hohen Promillegehalt im Blut hatte auch die Kammer in ihrem Urteil berücksichtigt. Allerdings machte der vorsitzende Richter unmissverständlich klar, dass die Handlungen des Angeklagten sehr zielstrebig vollzogen worden seien. Aus den Schilderungen der Opfer und von Zeugen sei zu entnehmen, dass der Angeklagte keineswegs im Zustand einer Volltrunkenheit oder unkontrolliert im Rausch gehandelt habe. „Sie sind uneingeschränkt verantwortlich für das, was Sie getan haben“, stellte der vorsitzende Richter klar.

Angeklagter ist mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten

Nach den Schilderungen des Gerichts hatte der Angeklagte sein Opfer am 20. April in Remagen kennengelernt. Man habe sich im Freien getroffen und habe gemeinsam eine Flasche Wodka – gemischt mit Cola – getrunken. Auf einem schlecht beleuchteten kleinen Weg nahe des Alten Friedhofs sei der Beschuldigte übergriffig geworden und habe sich an der Frau vergangen. Zeugen hatten die Frau mit entblößtem Unterkörper um Hilfe rufen hören und waren eingeschritten. Die Polizei wurde alarmiert, der Täter floh. Von einem einvernehmlichen Handeln könne bei den sexuellen Handlungen keine Rede sein, hatte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in ihrem Plädoyer mit Nachdruck deutlich gemacht.

Nur wenig später kam es zu einem weiteren Vorfall: Nach der Überzeugung der Kammer hatte der Angeklagte nahe der Innenstadt eine Frau bis zu deren Wohnung und dann zu deren Auto verfolgt. Die Remagenerin wollte etwas aus dem Fahrzeug holen und dann mit in die Wohnung nehmen. Der vielfach vorbestrafte Mann öffnete die Fahrertüre und bedrängte die Frau. Er drückte sie auf den Beifahrersitz und verschaffte sich so Platz für sich selbst im Innenraum des Autos. Das Gerangel und die Hilferufe der Frau blieben nicht ungehört: Ein Zeuge kam, begleitet von seinem Schäferhund. Der Angeklagte suchte das Weite, konnte jedoch schon bald festgenommen werden. Seither sitzt er in der JVA Koblenz ein.

Wie das Gericht mitteilte, ist das Opfer durch die Vorkommnisse traumatisiert, leidet unter großen Schlafstörungen und ist kaum in der Lage, einer Arbeit nachzugehen. Seit 2016 ist der Angeklagte elf Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten, berichtete der Kammervorsitzende. 2015 soll der Mann nach Deutschland gekommen sein.

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