Handel mit Betäubungsmitteln in Remagen und Sinzig Mutmaßlicher Drogenhändler steht in Koblenz vor Gericht

Remagen/Sinzig/Koblenz · Ein 32-Jähriger muss sich vor dem Koblenzer Landgericht verantworten. Er soll unter anderem in Remagen und Sinzig im großen Stil mit Drogen gehandelt haben. Doch zu einer Übergabe der Betäubungsmittel soll es nur teilweise gekommen sein.

 Ein 32-Jähriger muss sich wegen Drogenhandels vor dem Landgericht in Koblenz verantworten. (Symbolbild)

Ein 32-Jähriger muss sich wegen Drogenhandels vor dem Landgericht in Koblenz verantworten. (Symbolbild)

Foto: picture alliance / Frank Leonhar/Frank Leonhardt

Mit Handschellen wurde der Angeklagte am Dienstag, dem bereits vierten Verhandlungstag, vorgeführt. Er nahm mit dem Rücken zur Fensterreihe Platz – seit kurzem so üblich am Koblenzer Landgericht, damit Fotografen Tatverdächtige von draußen nicht ablichten können. Der 32-Jährige soll von März 2020 bis Juli 2021 in Sinzig, Remagen und an weiteren Orten mit verschiedenen Betäubungsmitteln gehandelt haben. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage, nachdem verschlüsselte Nachrichten des Tatverdächtigen gehackt worden waren.

Insgesamt etwa 25 Kilogramm Marihuana, sieben Kilogramm Haschisch, rund 25 000 Ecstasy-Tabletten, zwei Kilogramm Amphetamin, sieben Liter Amphetaminöl und 2,5 Kilogramm Kokain soll der 32-Jährige laut Anklageschrift bestellt haben. Allerdings soll es teilweise bei dieser Bestellung geblieben sein, ohne dass es zu einer tatsächlichen Übergabe kam.

Urteil Anfang September

Am Dienstag stellte die Verteidigerin des Angeklagten Anträge zur Ladung weiterer Entlastungszeugen. Das Gericht solle die Männer und Frauen der Polizei befragen, die den Tatverdächtigen überwacht haben. Diese würden bestätigen können, dass es sich etwa bei der beobachteten Übergabe von zwei Getränkeflaschen nicht etwa um Amphetaminöl, sondern um Softdrinks gehandelt habe. Auch seien die kompromittierenden Chatnachrichten nicht eindeutig ihrem Mandanten zuzuordnen, da er sich das Handy mit einem anderen Verdächtigen geteilt habe. Das Sprachbild der beiden Männer sei nicht ohne weiteres voneinander zu unterscheiden.

Im Anschluss an den kurzen Hauptverhandlungstag durfte der Angeklagte noch mit seinen eigens angereisten Eltern sprechen – unter Ausschluss der Öffentlichkeit und auf Deutsch anstelle seiner Muttersprache, um vermeintliche Absprachen zu verhindern. Die Verhandlung wird am 15. August fortgesetzt. Mit einem Urteil ist Anfang September zu rechnen.

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