Demonstrationen am Samstag Gegendemonstranten stellen sich Neonazis in Remagen entgegen

Remagen · Remagen wird an diesem Samstag wieder Schauplatz des alljährlichen sogenannten „Gedenkmarsches“ von Neonazis. Angemeldet haben sich auch Gegendemonstranten, die gegen Antisemitismus und Faschismus und für Toleranz und Vielfalt eintreten wollen.

 „Gedenkmarsch“ 2018: Seinerzeit zogen rund 120 Neonazis vom Remagener Bahnhof in Richtung „Schwarze Madonna“. Diesmal wurden 100 Teilnehmer angemeldet.

„Gedenkmarsch“ 2018: Seinerzeit zogen rund 120 Neonazis vom Remagener Bahnhof in Richtung „Schwarze Madonna“. Diesmal wurden 100 Teilnehmer angemeldet.

Foto: Martin Gausmann

Die für das Versammlungsrecht zuständige Kreisverwaltung Ahrweiler hat insgesamt fünf Veranstaltungen unter Auflagen genehmigt, die für Samstag, 14. November, in Remagen angemeldet wurden. Es handelt sich um zwei Aufzüge, zwei stationäre Versammlungen sowie die Bildung einer Menschenkette.

Die Themen der Aufzüge: „NS Verherrlichung stoppen!“ (150 angekündigte Teilnehmer) sowie der jedes Jahr von rechten Gruppierungen duchgeführte „Gedenkmarsch für die Toten in den alliierten Rheinwiesenlagern“ (100 angekündigte Teilnehmer).

Eine stationäre Versammlung hat das Motto: „Keine Verdrehung der Geschichte an historischen Orten durch Neonazis. Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus“. Die andere stationäre Versammlung findet unter dem Motto: „Gegen jeden Antisemitismus und Opferkult!“ statt. Des Weiteren wird eine Menschenkette für Demokratie mit dem Thema „Wir für Toleranz und Vielfalt“ gebildet.

Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Kreis die Bescheide mit strengen infektionsrechtlichen Auflagen zugelassen. Die Versammlungsleiter müssen Teilnehmer ohne Masken der Polizei melden, die dann weitere Maßnahmen veranlasst. Außerdem sind die Bescheide wie in den Vorjahren mit weiteren Auflagen und Hinweisen verbunden, unter anderem: Verbot von volksverhetzenden und rassistischen Äußerungen, Waffentrageverbot, Uniformverbot, Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie der Auflage, dass die vorgeschriebenen Demonstrationswege eingehalten werden müssen.

Das Kreisordnungsamt und die Polizei werden vor Ort die Einhaltung der Auflagen überwachen und Versammlungen bei Verstößen gegen die Auflagen auflösen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort