Ehemaliges Nonnenwerth-Gymnasium Ermittlungen gegen Investor Soliman eingestellt

Nonnenwerth · Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht des Betruges gegen Peter Soliman, den Investor und Eigentümer des mittlerweile geschlossenen Gymnasiums Nonnenwerth. Sie stellt das Ermittlungsverfahren ein.

 Bereits zum Sommer musste das Gymnasium Nonnenwerth schließen. Die Staatsanwaltschaft hat in der Zwischenzeit geprüft, ob der Investor von Anfang an beabsichtigt habe, die Schule nicht fortzuführen.

Bereits zum Sommer musste das Gymnasium Nonnenwerth schließen. Die Staatsanwaltschaft hat in der Zwischenzeit geprüft, ob der Investor von Anfang an beabsichtigt habe, die Schule nicht fortzuführen.

Foto: Martin Gausmann

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Ermittlungsverfahren gegen Investor Peter Soliman als Schulträger des mittlerweile geschlossenen Gymnasiums Nonnenwerth eingestellt. Die Insel Nonnenwerth sowie die Geschäftsanteile des darauf befindlichen Gymnasiums wurden Ende des Jahres 2019 von der bisherigen Betreiberin, einer Stiftung eines Franziskanerinnen-Ordens, an die ISR International School on the Rhine gGmbH veräußert.

Zeitnah nach dem Verkauf teilten beide Parteien, also der Düsseldorfer Investor und Geschäftsführer der ISR, Soliman, und die Ordensschwestern den Eltern der Schüler mit, der Schulbetrieb werde ohne wesentliche Veränderungen fortgeführt. Tatsächlich kam es aber, nach monatelangem Ringen zwischen Eltern- und Schülerschaft und dem neuen Betreiber, im Juli zur Schließung der Schule.

Strafanzeige im März gestellt

Im März 2022 stellten der Verein „Schulwerk des Gymnasiums Nonnenwerth“ und ein Elternteil Strafanzeige gegen Soliman. Darin heißt es, dass der Beschuldigte die Veräußerinnen der Insel und der darauf befindlichen Schule sowie nachfolgend die Eltern der Schüler über seine angeblich bestehende Absicht zur Fortführung des Schulbetriebs getäuscht habe, um die Ordensschwestern zum Verkauf und die Eltern zur Entrichtung von Spenden zu bewegen.

Allerdings teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit, dass der Anfangsverdacht des zweifachen Betruges im besonders schweren Fall nicht bestätigt werden könne. Den Ermittlungen zufolge sei weder mündlich noch schriftlich eine Zusage über den Fortbetrieb der Schule erteilt worden. Der Verkauf sei auch nicht von einer entsprechenden Fortführungszusicherung abhängig gemacht worden. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist der Vorwurf des Betruges also zum Nachteil der Veräußerinnen widerlegt. Die Staatsanwaltschaft hat zu diesem Zweck sowohl eine Vertreterin der Veräußerinnen als auch den ehemaligen Geschäftsführer der Privaten Gymnasium Nonnenwerth GmbH vernommen, wie Oberstaatsanwalt Dietmar Moll auf Nachfrage des GA angibt.

Keine Zusage der Unterrichtsfortführung

Auch im Zusammenhang mit der Einnahme von Spendengeldern hätten keine verbindlichen Zusagen festgestellt werden können, wonach die Schule auf unabsehbare Zeit über das seinerzeit laufende Schuljahr hinaus und auch für den Fall unvorhergesehener Kosten fortbetrieben werden sollte. Hintergrund: Soliman hat immer wieder angegeben, dass die unvorhersehbaren hohen Kosten für neue Brandschutzmaßnahmen schließlich der Grund für die Schließung der Schule waren. Auch in diesem Punkt befreit die Staatsanwaltschaft Koblenz den Beschuldigten vom Betrugsverdacht: Die Ermittlungen haben keinen hinreichenden Beleg dafür erbracht, dass die vorgebrachten hohen Kosten vorgeschoben gewesen wären.

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