Prozess am Landgericht Mann muss sich wegen mutmaßlicher Vergewaltigung in Remagen verantworten

Remagen/Koblenz · Ein 23-Jähriger muss sich unter anderem wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung in Remagen vor dem Landgericht Koblenz verantworten. Der Mann schweigt zu den Vorwürfen. Seine Identität ist unklar.

 Vergewaltigungsfall am Landgericht (Symbolbild)

Vergewaltigungsfall am Landgericht (Symbolbild)

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Kein leichtes Unterfangen ist es für die zweite Strafkammer des Koblenzer Landgerichtes, sich mit dem Fall eines 23-Jährigen zu beschäftigen. Ihm werden eine Vergewaltigung in Remagen, sexuelle Belästigung sowie Tätlichkeiten gegen einen Vollzugsbeamten vorgeworfen. Vor Gericht wollte der Angeklakgte, dessen Alter und Geburtsort nicht genau geklärt sind, auf Anraten seines Rechtsanwaltes weder zur eigenen Person, seinen persönlichen Verhältnissen noch zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft etwas sagen.

Die Staatsanwältin legt dem Mann zur Last, am 20. April eine Bekannte vergewaltigt zu haben, nachdem man angeblich zuvor gemeinsam den Abend verbracht haben soll. Darüber hinaus soll der Angeklagte in den frühen Morgenstunden des 5. Juni eine andere Frau in deren Fahrzeug gedrängt und sexuell belästigt haben. Dabei soll er der um Hilfe rufenden und sich wehrenden Zeugin unter anderem an den Hals gegriffen und Druck ausgeübt haben, so dass die Frau zunehmend unter Atemnot gelitten haben soll. Als ein aufmerksamer Passant einschritt und die Polizei alarmierte, soll der Mann von der Frau abgelassen haben und nach den Darstellungen der Staatsanwaltschaft die Flucht ergriffen haben. Die Polizei konnte ihn jedoch dingfest machen. In der Justizvollzugsanstalt, wo er aggressiv auftrete, soll er dann einen Vollstreckungsbeamten tätlich angegriffen haben. Auch ihm – so der Vorwurf – habe er an den Hals gepackt und gewürgt.

Zahlreiche Umzüge

Außer der Justizvollzugsanstalt, in der Angeklagte derzeit untergebracht ist, ist dem Gericht kein Wohnort des Angeklagten bekannt. Viele Behörden, so der vorsitzende Richter, hätten sich in den vergangenen Jahren jedoch mit dem angeblich 2015 aus dem westafrikanischen Gambia nach Deutschland gekommenen Mann beschäftigt. Zahlreichen Zuzügen in verschiedene Landkreise der Republik folgten zahlreiche Wegzüge mit jeweils unbekanntem Ziel. Der Richter: „Woher er kam und wohin er ging, war unbekannt.“ Eine vom Kreis Neuwied ausgestellte befristete Aufenthaltsgenehmigung lief ab, eine Abschiebehaft wurde angedroht, nachdem ein zuvor gestellter Antrag auf Gewährung von Asyl in der Bundesrepublik Deutschland abgelehnt worden war.

Der genaue Geburtsort ist ebenso unbekannt wie der Geburtstag. Das Gericht übernahm das Geburtsjahr 1999 aus dem Verwaltungsakt einer anderen Behörde. In welchem Monat und an welchem Tag der Angeklagte geboren ist, wer die Eltern sind und ob es Geschwister gibt, konnte am ersten Verhandlungstag angesichts der eher spärlichen Aktenlage nicht ermittelt werden.

Der Richter, Andreas Groß, riet dem Angeklagten, darüber nachzudenken, ob er nicht doch Aussagen machen wolle. Den mutmaßlichen Opfern könnten so in den anstehenden weiteren Verhandlungstagen unangenehme Zeugenaussagen und Befragungen erspart bleiben. Das Verfahren wird am 2. Dezember fortgesetzt.

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