Alter Sportplatz Kripp" Schulsportanlage bekommt Lärmschutzwand

KRIPP · Anlieger fühlte sich gestört. Bolzplatz wird nun mit einem neuen Bebauungsplan unterlegt.

Eigentlich sollte man denken, dass Kinderlärm nicht gerade zu den Grausamkeiten des Lebens gehört. Im Remagener Ortsteil Kripp muss nun aber die Schulsportanlage an der Grundschule neu überplant werden. Grund: Ein Anlieger hatte sich über zu großen Krach beschwert.

Zwar ist die Nutzung dieser Anlage durch eine entsprechende Beschilderung innerhalb vorgegebener Zeiten nur für Kinder bis zwölf Jahren erlaubt, dennoch wurde die Sportstätte zum Leidwesen des Anrainers bis in die Abendstunden zum Fußballspielen genutzt - auch von Jugendlichen und Erwachsenen. Der Anlieger schaltete die Kreisverwaltung und die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als Aufsichtsbehörden ein und forderte bauaufsichtliches Einschreiten. Das anvisierte Ziel: Die gesamte Anlage solle geschlossen und deren Rückbau angeordnet werden. Dazu allerdings wird es nicht kommen.

Nach Auffassung der Bauaufsichtsbehörden sei die Sportanlage wegen Widersprüchen zum bestehenden Bebauungsplan "Alter Sportplatz Kripp" und einer fehlenden Baugenehmigung tatsächlich als unzulässig zu betrachten. Allerdings könne das Baurecht durch eine Änderung des Bebauungsplans und eine darauf aufbauende Baugenehmigung hergestellt werden.

Dies hat der Remagener Stadtrat nun in seiner jüngsten Sitzung mit einem einstimmigen Beschluss in die Wege geleitet. Bis zum Abschluss des Planverfahrens ist eine Nutzung durch die Schule übrigens unbedenklich, eine außerschulische Nutzung jedoch nicht. Vielmehr soll es jetzt Kontrollen durch die Stadtverwaltung geben. Wer als Jugendlicher oder Erwachsener am späteren Nachmittag oder am Abend den Platz zum Fußballspielen nutzt, der kann mit einem Bußgeld rechnen.

Um den Belangen des Anliegers Rechnung zu tragen, werden nun nicht nur die Laufbahn der Schulsportanlage und das Ballspielfeld als "Gemeinbedarfsfläche" ausgewiesen, so dass es künftig eine entsprechende Plangrundlage gibt. Vielmehr wird zum Schutz der südlich angrenzenden Wohnbebauung eine zwanzig Meter lange und vier Meter hohe Schallschutzwand gebaut. Danach kann die Sportanlage an Werktagen auch außerhalb der Schul- und Ruhezeiten genutzt werden.

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