Neue Diskussion um Pläne des Investors Grüne lehnen Bebauung des Bad Bodendorfer Kurparks ab

Sinzig · Die Zukunft des Bad Bodendorfer Kurparks wird nach der Flutkatastrophe neu diskutiert: Die Sinziger Grünen lehnen die geplante Bebauung mit Wohnungen ab und legen dafür Gründe vor.

Die Sinziger Grünen sehen in der geplanten Bebauung des Bad Bodendorfer Kurparks ein zusätzliches Risiko für den Hochwasserschutz.

Die Sinziger Grünen sehen in der geplanten Bebauung des Bad Bodendorfer Kurparks ein zusätzliches Risiko für den Hochwasserschutz.

Foto: ahr-foto

Die Grünen in Sinzig möchten eine von einem privaten Investor geplante Bebauung des Bad Bodendorfer Kurparks verhindern. Dies teilte Ratsmitglied Ralf Urban für seine Fraktion mit. Die Baupläne für ein Verwaltungsgebäude für das benachbarte Seniorenwohnheim und für die Errichtung von Wohnungen waren bereits vor der Flutkatastrophe präsentiert worden. Noch bis Anfang Februar läuft die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs für die nahe der Ahr gelegene Fläche am bisherigen Wohnmobilhafen und dem Thermalschwimmbad. Urban: „Unter dem Eindruck der Flut 2021 ist es unverständlich, dass die damals vorgestellte Planung nun fast unverändert umgesetzt werden soll.“

Grüne: Bebauung wird bei neuem Hochwasser zu Rückstaueffekten führen

Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen befinden sich überwiegend in dem nunmehr als Überschwemmungsgebiet definierten Bereich. „Die geplante massive Bebauung würde bei einem neuerlichen Hochwasser zu erheblichen zusätzlichen Rückstaueffekten führen. Dadurch entstehen bei Hochwasser zusätzliche Risiken für die Anwohner des östlichen Bereichs der Josef-Hardt-Allee und des Heinrich-Lersch-Weges“, erklärten die Grünen. Der vorgesehene Baukörper dränge Wassermassen aber auch in Richtung Norden ab, also in den Bereich Goldguldenweg, Schubertstraße, Pastor-Fey-Straße, Schiller- und Bäderstraße, die beim Hochwasser von 2021 ebenfalls bis zu zwei Meter überflutet wurden. Urban: „Die vorgesehene Bebauung kann dazu führen, dass dieser Bereich bei einem neuerlichen Hochwasser noch höher überflutet wird.“

Die Flut vom 14. und 15. Juli 2021 dürfe bei der Bauleitplanung für den Kurpark nicht ignoriert werden. Eine Ausweisung der Tiefgarage als Retentionsraum käme dem sprichwörtlichen „Tropfen auf den heißen Stein“ gleich. Bei einem Hochwasser wie in 2021 wäre der Raum innerhalb weniger Minuten gefüllt und würde den Rückstaueffekt durch die vorgesehenen Baukörper in keiner Weise ausgleichen.

Das Fazit der Grünen: „Das geplante Bauvorhaben gefährdet deshalb andere Anlagen und Grundstücke und ist deshalb abzulehnen.“

Nach dem Landeswassergesetz dürfen durch neue Baumaßnahmen in festgelegten Überschwemmungsgebieten keine Hochwasserschutzmaßnahmen beeinträchtigt werden. „Da die Planung der Hochwasserschutzmaßnahmen Ahr erst im Jahr 2023 beginnt und eine endgültige Bewertung, wo und in welchem Umfang welche Grundstücke dafür benötigt werden, frühestens Ende 2024 vorliegen wird, muss eine Entscheidung über die Bebauung im Kurpark auch aus diesem Grund derzeit unterbleiben“, führte die Fraktion der Grünen aus. Wenn bei einer unsicheren Faktenlage eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden könne, müsse der Schutz der Bevölkerung Vorrang haben. „In der Abwägung zwischen den Interessen des Eigentümers und dem Schutz der Anlieger ist der vorgelegte Bebauungsplan zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen“, sagte Ratsmitglied Urban. Eine neue Bewertung und Offenlage könne frühestens nach Vorlage eines Hochwasserschutzkonzeptes Ahr und dessen Umsetzung für den Bereich Kurpark Bad Bodendorf erfolgen.

Das letzte Wort hat der Stadtrat

Sinzigs Bürgermeister Andreas Geron (parteilos) sagte auf Anfrage des General-Anzeigers: „Das Gebiet ist durch einen Bebauungsplan seit Jahrzehnten überplant. Das bedeutet: Baurecht besteht, wenn auch nicht für die geplante Anlage. Nun wird eine Änderung des Bebauungsplans beantragt. Das Verfahren läuft.“ Zur ablehnenden Haltung der Grünen und deren Auffassung, dass in der Abwägung zwischen den Interessen des Eigentümers und dem Schutz der Anlieger der vorgelegte Bebauungsplan zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen sei, erklärte das Stadtoberhaupt: „Eine solche Abwägung nimmt rechtsverbindlich weder der Bürgermeister noch eine Fraktion alleine vor. In unserer Rechtsordnung existiert dafür ein Verfahren, nämlich das gerade laufende Bauleitplanverfahren. In diesem Verfahren sind Abwägungsentscheidungen zu treffen. Zuständig hierfür ist nach den Regeln der Gemeindeordnung abschließend ausschließlich der Stadtrat.“

Abschließend sagte Geron zum GA: „Dass bei der Willensbildung der Ratsmitglieder und auch bei meiner eigenen die Auswirkungen der Maßnahme auf den Hochwasserschutz eine zentrale Rolle spielen werden, ist unstrittig.“

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