Sinzig führt wiederkehrenden Beitrag ein Bei der Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen geht die Stadt rückwirkend einen neuen Weg

Sinzig · Bei der Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen geht Sinzig rückwirkend einen neuen Weg. Was das finanziell für die Bürger bedeute, könne die Stadt noch nicht konkret sagen. Der Bund der Steuerzahler übt Kritik an dem System, wie es von der Landespolitik vorgegeben wird.

 Der Dreifaltigkeitsweg ist unmittelbarer Anlass für die Neuregelung, die Vorgaben aus Mainz zum Thema Straßenausbaubeiträge der tiefere Grund.

Der Dreifaltigkeitsweg ist unmittelbarer Anlass für die Neuregelung, die Vorgaben aus Mainz zum Thema Straßenausbaubeiträge der tiefere Grund.

Foto: ahr-foto

Einige Bundesländer haben sie komplett abgeschafft, die Anliegerbeiträge für den Straßenausbau in den Städten und Gemeinden. Rheinland-Pfalz indes hält an einer finanziellen Beteiligung der Anlieger verpflichtend fest. 2020 beschloss der Landtag die flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages. Ab Januar 2024 gibt es die von den unmittelbaren Anliegern einer vom Ausbau betroffenen Straße zu leistenden Einmalzahlung – oft in fünfstelliger Höhe – nicht mehr. Stattdessen werden die Kosten auf mehrere Schultern, sprich: Geldbeutel, verteilt. In Sinzig soll diese Praxis vorgezogen werden. Und zwar rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres 2023.