Soforthilfe von Kreis und Land Flutkatastrophenopfer an der Ahr bekommen finanzielle Unterstützung

Kreis Ahrweiler · Betroffene der Flut an der Ahr erhalten kurzfristig Geld für das Nötigste. Die Antragstellung ist jeweils unabhängig voneinander möglich.

 Der Kreis Ahrweiler hat bislang rund 16,4 Millionen Euro Soforthilfen ausgezahlt.

Der Kreis Ahrweiler hat bislang rund 16,4 Millionen Euro Soforthilfen ausgezahlt.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Die Flutkatastrophe hat viele Menschen in arge Not gebracht. Zahlreiche Ahr-Anrainer haben ihr gesamtes Hab und Gut verloren. Nun gilt es, Häuser und Wohnungen neu aufzubauen oder zu sanieren. Oftmals müssen auch Kleidung und Einrichtungsgegenstände neu beschafft werden.

Der Kreis Ahrweiler hat bereits am 19. Juli – fünf Tage nach der Flutkatastrophe – mit dem Aufbau der sogenannten Soforthilfe begonnen. „Am 21. Juli konnten hier schon die ersten Anträge bearbeitet und bereits zwei Tage später die ersten Auszahlungen vorgenommen werden“, berichtete die Kreisverwaltung auf Anfrage des General-Anzeigers.

Diese erste Soforthilfe dient dazu, kurzfristig Geld für das Nötigste zu haben. Sie fungiert nicht als Aufbauhilfe oder um die entstandenen Schäden abzudecken. Die Beantragung ist per Soforthilfeantrag oder auch formlos per Mail unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Meldeadresse (die alte, auch wenn man im Moment eine andere Unterkunft hat) möglich. Außerdem gehören dazu die Angabe, ob es sich um einen Privathaushalt oder einen Gewerbebetrieb handelt, die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen sowie Telefonnummer oder Mailadresse für Rückfragen und eine Bankverbindung.

Pro Haushalt werden zwischen 1000 und 2000 Euro bereitgestellt

Bei den ausgezahlten Geldern handelt es sich um Spenden, die auf dem Konto der Kreisverwaltung eingegangen sind. Pro Haushalt werden zwischen 1000 und 2000 Euro bereitgestellt. Bisher wurden mehr als 15.100 Anträge gestellt und rund 16,4 Millionen Euro an Betroffene ausgezahlt. „Zusätzliche oder gesonderte Hilfen aus der Aktion „Nachbar in Not“ sind nicht möglich“, teilte das Kreishaus mit.

Nach Antragstellung folgt jeweils eine Plausibilitätskontrolle. So wird von der Kreisverwaltung überprüft, ob die angegebene Adresse auch tatsächlich im unmittelbaren Hochwasserschadensgebiet liegt und es glaubhafte Nachweise über die entstandenen Schäden gibt.

Auch das Land Rheinland-Pfalz bietet eine Soforthilfe für Privatpersonen und eine Soforthilfe für Unternehmen an. Wichtig: Eine Antragsstellung ist unabhängig voneinander möglich. Was die Gewährung dieser finanziellen Hilfen anbetrifft, so hat das Land dafür Richtlinien aufgestellt. Allgemeine Informationen über die Soforthilfe des Landes sind im Internet auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz unter add.rlp.de zu finden.

Die Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden

Natürlich müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, ehe man Finanzhilfen ausgezahlt bekommt: Die außergewöhnliche Notlage muss durch Schäden an Wohnraum, Hausrat, Kleidung durch ein Elementarereignis entstanden und verursacht sein. „Dabei können grundsätzlich nur Schäden berücksichtigt werden, die nach Gegenrechnung von Versicherungsleistungen den Betrag von 5000 Euro übersteigen.

Spendengelder werden nicht berücksichtigt. Bei außergewöhnlicher Bedürftigkeit ist eine Soforthilfe auch bei Schäden ab 3000 Euro möglich“, heißt es in der Richtlinie. Die Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden.

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