Energieversorgung Stromtrasse Ultranet im Kreis Ahrweiler wirft Fragen auf

Kreis Ahrweiler · Das geplante Ultranet bewegt nach wie vor die Gemüter im Kreis Ahrweiler. Die Trasse soll auf Kreisgebiet oberirdisch verlaufen und auf einer vorhandenen Stromleitung aufgesetzt werden. CDU-Landtagsabgeordnete richteten dazu Fragen an die Energieministerin in Mainz.

 Die geplante Ultranettrasse durchquert Ortsteile der Grafschaft, Heppingen (Foto), Teile von Sinzig und der Verbandsgemeinde Bad Breisig.

Die geplante Ultranettrasse durchquert Ortsteile der Grafschaft, Heppingen (Foto), Teile von Sinzig und der Verbandsgemeinde Bad Breisig.

Foto: Martin Gausmann

Das geplante Ultranet bewegt nach wie vor die Gemüter im Kreis Ahrweiler. Wie mehrfach berichtet, soll die quer durch Deutschland verlaufende Trasse auf dem Gebiet des Landkreises oberirdisch verlaufen und auf einer vorhandenen Stromleitung aufgesetzt werden. Die beiden CDU-Landtagsabgeordneten Horst Gies (Ahrweiler) und Guido Ernst (Bad Breisig) hatten hierzu im Landtag eine Anfrage gestellt.

Energieministerin Ulrike Höfken erklärte, dass das Vorhaben auf Grundlage der „Vorgaben der Bundesregierung“ erfolge und die Zuständigkeit bei der Bundesnetzagentur liege. Ihr Ministerium habe sich nach Einleitung der Bundesfachplanung frühzeitig auf Fach­ebene und politischer Ebene mit Landkreisen, Bürgerinitiativen und der Antragstellerin bezüglich einer bürgerfreundlichen Trassenwahl ausgetauscht.

Für den südlich von Koblenz gelegenen Bereich („Abschnitt D“) seien dann „signifikante Verbesserungen“ erzielt worden. Guido Ernst: „Höfken beruhigt aber auch, dass das Verfahren über den Verlauf des Trassenkorridors ja noch nicht abgeschlossen sei.“ Für ihn und Gies sei jedoch fraglich, ob die Bürger dies alles auch so sehen würden.

Unklar sei zudem, wie die Festlegung auf die Bestandstrasse zu bewerten sei. Wie berichtet, sieht die Landesregierung in der „Bündelung von Infrastrukturen“ einen „konfliktarmen Ansatz“, wodurch aber die „Prüfung bündelungsfreier Planungsräume“ nicht ausgeschlossen werden dürfe.

Gies und Ernst wollten außerdem von der Ministerin wissen, warum in Baden-Württemberg und Bayern nur Erdkabel geplant werden, in Rheinland-Pfalz hingegen diese Alternative nicht vorgesehen sei. Die Ministerin habe hierzu lediglich festgehalten, dass die Planungen zur Ultranettrasse zum Zeitpunkt der Neufassung des Bundesbedarfsplangesetzes im Dezember 2015 bereits fortgeschritten gewesen seien. Es habe die Möglichkeit bestanden, auf ein bestehendes System von Freileitungen zurückzugreifen.

Gies und Ernst sehen hierin keine zufriedenstellende Antwort. Noch enttäuschter sind sie über die Antwort auf ihre Frage, was die Landesregierung plane, um der Ungleichbehandlung der Bürger und Kommunen entgegenzuwirken. Ernst: „Hier verweist das Ministerium nur auf den engen Austausch mit den Kommunen und den Bürgern sowie die formellen Beteiligungsinstrumente.“

Zwar obliegt den Städten und Gemeinden grundsätzlich eine Planungshoheit. So haben die Kommunen in den einzelnen Verfahren der Netzbauplanung die Möglichkeit, auf drohende Konflikte gegenüber der gemeindlichen Planung hinzuweisen. Aber: „Letztlich ist die Bundesnetzagentur nicht an die gemeindlichen Festsetzungen gebunden. Vielmehr können jene Belange in die Abwägung der Trassenentscheidung eingebracht, im Ergebnis allerdings auch überwunden werden“, räumte die Ministerin ein. Die CDU-Abgeordneten werten das nicht gerade als eine beruhigende Nachricht.

Bei den Fragen zu den Gesundheitsrisiken der Hybridleitung gebe es allerdings Aktivitäten, so Horst Gies: „Das Ministerium hat die Erstellung eines Gutachtens beauftragt, in dem der wissenschaftliche Erkenntnisstand bezüglich gesundheitlicher Wirkungen von Hybridleitungen dargestellt wird.“ Das Gutachten liegt noch nicht vor.

Die Ministerin verwies in diesem Zusammenhang auch auf ein „ausbaubegleitendes Forschungsprogramm“ des Bundesamtes für Strahlenschutz hin, das Auswirkungen auf die Gesundheit untersuche.

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