Erste Tiny Houses in Altenahr Unterkünfte im Januar bezugsfertig

Altenahr · Bisher hat die Verbandsgemeinde Altenahr den Zuschlag für 64 Tiny Houses bekommen. 71 von der Flut betroffene Haushalte haben Bedarf angemeldet. Altenahrs Ex-Ortsbürgermeister Georg Knieps leitet das Komitee, das über die Vergabe der Mini-Häuser entscheidet.

Im Januar bezugsfertig: Für Flutopfer werden in der Verbandsgemeinde Altenahr insgesamt 64 Tiny Houses aufgestellt. Die ersten 20 Exemplare sind bereits eingetroffen.

Im Januar bezugsfertig: Für Flutopfer werden in der Verbandsgemeinde Altenahr insgesamt 64 Tiny Houses aufgestellt. Die ersten 20 Exemplare sind bereits eingetroffen.

Foto: Martin Gausmann

Die ersten 20 Tiny Houses in der Verbandsgemeinde Altenahr (VG) sind angekommen und aufgestellt. Die kleinen Häuser dienen als vorübergehende Unterkunft für Menschen aus der VG, die infolge der Flut ihr Haus oder ihre Wohnung verloren haben, aber in der Heimat bleiben wollen. Wenngleich die Häuser auch noch nicht an die Wasser-, Abwasser- und Stromversorgung angeschlossen sind: Es ist für viele Betroffene doch ein Lichtblick, dass es weitergeht und sie nicht den gesamten Winter in ihren provisorischen Unterkünften, oft weit weg von der Ahr, bleiben müssen. Bezugsfertig sein könnten die Häuser Anfang Januar, hieß es jetzt im Rat der VG.

400 Euro Miete für das Tiny House

Georg Knieps, Beigeordneter der VG und langjähriger Bürgermeister der Ortsgemeinde Altenahr, ist Vorsitzender des Komitees, das auf Beschluss des VG-Rates über die Vergabe der Häuser zu 400 Euro Monatsmiete entscheiden soll. Die Dernauerin Ingrid Näkel-Surges ist seine Stellvertreterin in dieser Position. Die Auswahl war nicht leicht, denn ursprünglich hatten sich 105 Haushalte beworben, 64 Unterkünfte sind der VG zugesagt.

Nach einer Telefonumfrage des Komitees bei den Interessenten hat sich die Lage entspannt. Danach haben nicht mehr 105, sondern nur noch 71 Haushalte Bedarf. Und einige benötigen die Häuser nur für die überschaubare Zeit von einigen Monaten, eben bis das Familienhaus oder die Wohnung wieder bewohnbar sind. So könnten andere von der Warteliste wohl aufrücken, berichtet Knieps. Die Interessenten seien „alle bedürftig“, sagte er, trotzdem musste zunächst eine Auswahl getroffen werden.

Vergabekriterien festgesetzt

Dazu hat das Komitee eine Punkte-Liste mit fünf Vergabekriterien aufgestellt. Grundvoraussetzung für einen Zuschlag war die alleinige Meldeanschrift in der VG. Berücksichtigt wurden auch Familien mit Kindern, die ihr Wohn- oder Hauseigentum wieder aufbauen und deren Kinder die örtlichen Schul- und Betreuungseinrichtungen besuchen. Punkte gab es auch für Haushalte, die ihr selbst genutztes Wohneigentum wieder aufbauen sowie für Haushalte, deren zerstörte Mietwohnung vom Eigentümer wieder aufgebaut wird. Außer diesen Kriterien werden „besondere Härten“, etwa Pflegebedürftigkeit oder eine Behinderung, bei der Vergabe der Wohnungen berücksichtigt.

Die Häuser mit einer Wohnfläche zwischen 30 und 40 Quadratmetern sind voll eingerichtet, allerdings aus Platzgründen ohne Waschküchen. Diese seien in separaten Containern vorhanden, die von mehreren Haushalten genutzt werden können, berichtet Knieps. Aufgestellt werden die Häuser in den Ortsgemeinden Ahrbrück, Dernau, Kesseling, Berg und Mayschoß. Erschwerend für die Ortswahl war die Tatsache, dass die Tieflader mit den fertigen Häusern nur nachts fahren und nicht alle Straßen in der bergigen Gegend passieren können. Das Komitee wird bei seiner Entscheidung über die Vergabe der Häuser unterstützt von Vertretern der Ortsgemeinden, aus denen die Bewerber stammen. Das sind Ahrbrück, Altenahr, Dernau, Kirchsahr, Mayschoß, Rech und Hönningen.

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