Finanzielle Entlastung Kreis Ahrweiler befreit Eltern von Kita-Gebühren

Kreis Ahrweiler · Landrat Jürgen Pföhler teilt mit, dass im Kreis Ahrweiler für den Monat April keine Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten berechnet werden, wenn Eltern aktuell die Notbetreuung nicht nutzen.

 Eltern, die für ihre U-2-Kinder einen Kitabeitrag auch ohne Notbetreuung entrichten müssten, werden im Kreis Ahrweiler vorerst davon befreit.

Eltern, die für ihre U-2-Kinder einen Kitabeitrag auch ohne Notbetreuung entrichten müssten, werden im Kreis Ahrweiler vorerst davon befreit.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Gute Nachrichten für alle Eltern, deren Kinder zurzeit nicht in die Kita gehen können: Denn diese müssen bekanntlich zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschlossen bleiben. Landrat Jürgen Pföhler teilt mit, dass für den Monat April keine Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten berechnet werden, wenn Eltern aktuell die Notbetreuung nicht nutzen.

Die meisten Kinder sind seit dem 16. März aufgrund des Erlasses der Landesregierung zu Hause und werden im häuslichen Rahmen betreut. Ausschließlich eine Notfallbetreuung wird vor Ort in vielen Kitas im Kreis sichergestellt. Sie wird maßgeblich von Kindern in Anspruch genommen, deren Eltern zu Berufsgruppen gehören, die Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates sowie der Grundversorgung der Bevölkerung ausüben.

Regelung gilt vorerst bis zum 19. April

Diese Regelung soll nach jetzigem Kenntnisstand bis einschließlich 19. April gelten. In Rheinland-Pfalz gilt die Beitragsfreiheit in Kitas ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, jedoch werden für Kinder unter zwei Jahren Elternbeiträge bei der Inanspruchnahme von Kita-Plätzen erhoben. Da auch diese Kita-Kinder die Betreuung aufgrund der Corona-Pandemie für insgesamt mindestens einen Monat nicht in Anspruch nehmen können, haben der Landrat und der Kreisvorstand nunmehr entschieden, die betreffenden Eltern von der Zahlung eines Monatsbeitrags freizustellen und seitens des Landkreises für den Ausfall einzuspringen.

Der Kreis wird in Kürze an die Kita-Träger, die diese Elternbeiträge erheben, herantreten, um den Abwicklungsprozess festzulegen. Daher bittet der Landrat alle betreffenden Eltern um Verständnis, wenn die tatsächliche Abrechnung oder Erstattung vielleicht erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

Kita-Regelung gilt im Kreis auch für die Kindertagespflege

Gute Nachrichten gibt es auch für alle Kindertagespflegepersonen: Die Entscheidung des Landes, dass eine Betreuung von Kindern in Kindertagespflege weiterhin stattfinden kann, stieß auf großes Unverständnis, weil diese Betreuungsform nach dem Infektionsschutzgesetz ebenfalls zu den Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten gehört. Der Kreis Ahrweiler erhielt seitens des Landes die Nachricht, dass weder eine Schließung noch eine Notbetreuungsregelung, wie sie auch für Kitas und Schulen gilt, getroffen würde.

Der Kreis hat deshalb entschieden, die Regelungen für die Betreuung in Kitas auch auf die Kindertagespflege zu übertragen. So werden die laufenden Zahlungen des Kreises an die Kindertagespflegepersonen bis zum 19. April geleistet, auch wenn diese ihr reguläres Betreuungsangebot schließen und lediglich eine Notbetreuung anbieten. Auch Eltern, die von daher eventuell keine Betreuung in Kindertagespflege für ihre Kinder mehr in Anspruch nehmen können, soll der Elternbeitrag anteilig erlassen werden.

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