Mehr Verwaltungsaufgaben nach der Flut Landrat soll Unterstützung bekommen

Kreis Ahrweiler · Der Kreistag will einen hauptamtlichen Beigeordneten in der Kreisverwaltung etablieren. Grund ist die Mehrbelastung der Verwaltung durch die Flut. Damit der neue Landrat im Auswahlverfahren selbst mitentscheiden kann, wurde die Änderung der Hauptsatzung jedoch vom Kreistag erstmal verschoben.

 Sitz der Kreisverwaltung in Ahrweiler.

Sitz der Kreisverwaltung in Ahrweiler.

Foto: Martin Gausmann

Grundsätzlich ist man sich einig: Die Arbeit des Landrates im Kreis Ahrweiler soll nach dem Willen des Kreistages in Zukunft von einem hauptamtlichen Beigeordneten unterstützt werden. Dies nicht zuletzt wegen der großen Herausforderungen, vor denen die Kreisverwaltung nach der Flutkatastrophe steht. Mit der vorhandenen organisatorischen Struktur könne diese Herausforderungen im Kreishaus nicht bewältigt werden. Allerdings wurde eine erforderliche Änderung der Hauptsatzung zunächst verschoben.

Aus Sicht der Fraktionen gelte es, frühzeitig organisatorische Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass andere neben den für die Bewältigung der durch die Flutkatastrophe verursachten Aufgaben und Geschäftsbereiche vernachlässigt werden. Der durch den anstehenden Wiederaufbau des Ahrtals erheblich angestiegene Verwaltungsaufwand sollte im Einvernehmen mit allen Fraktionen im Kreistag künftig durch eine team-orientierte Führung der Kreisverwaltung kompensiert werden. Hierzu soll die Stelle eines hauptamtlichen Beigeordneten eingerichtet werden.

Bislang stehen dem Landrat drei ehrenamtliche Beigeordnete zur Seite. Das Amt des Ersten Beigeordneten hat Landtagsabgeordneter Horst Gies (CDU) inne, der seit der vakant gewordenen Landratsstelle die Arbeit des Landrates kommissarisch übernommen hat. Weitere ehrenamtliche Beigeordnete sind Friedhelm Münch (FWG) und Christina Steinhausen (FDP).

Eine erforderliche Änderung der Hauptsatzung ist jedoch vom Kreistag verschoben worden. Man wolle zunächst die Landratswahlen abwarten, damit das neue Kreisoberhaupt am Auswahlverfahren teilnehmen könne.

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