Wie breit darf die Ahr werden? Wiederherstellungsplan für die Ahr wird in vier Gebiete aufgeteilt
Kreis Ahrweiler · Der Plan zur Wiederherstellung der Ahr und ihrer Nebengewässer ist Kernstück des überörtlichen Hochwasservorsorgekonzeptes. Der Plan sollte ursprünglich von einem Ingenieurbüro aus einem Guss erstellt werden, wird jetzt aber vom Kreis- und Umweltausschuss auf vier Teilbereiche aufgeteilt, um ein halbes Jahr an Zeit zu sparen.
Ein halbes Jahr Zeitgewinn verspricht sich der Kreis- und Umweltausschuss von der Aufteilung des Planes zur Wiederherstellung der Ahr und ihrer Nebengewässer auf vier Teilabschnitte. Bei der Ausschreibung hatte sich nämlich herausgestellt, dass das ursprünglich als Gesamtkonzept aus einer Hand gedachte Planwerk so nicht im vorgesehenen Zeitraum von zwölf Monaten zu verwirklichen ist. Nur ein einziges Ingenieurbüro hatte überhaupt ein vollständiges Angebot abgegeben, das allerdings mit einem Zeitrahmen von 17 Monaten und zum vierfachen Preis der ursprünglichen Kalkulation.
Statt der veranschlagten 178.000 Euro verlangte das Ingenieurbüro stolze 830.000 Euro für die Überplanung der Ahr und ihrer Nebengewässer zweiter Ordnung, wie dem Adenauer Bach oder dem Trierbach. Die Gewässer dritter Ordnung waren in dem Preis noch gar nicht inbegriffen und sollten in einem zweiten Arbeitsschritt abgearbeitet werden. Doch das war für den Ausschuss völlig inakzeptabel, weshalb das Gremium kurzfristig umschwenkte.
Ergebnisse der Planungen sollen zeigen, wie breit und wie tief die Ahr und ihre Nebenflüsse künftig sein sollen
Schließlich soll der aufzustellende Plan Grundlage sein für die nach der Hochwasserkatastrophe notwendige Gefahrenbeseitigung entlang der Flussufer sowie für die Verbesserung des Abflusses und der Gewässerstruktur. So ergebe sich aus der Planung beispielsweise, wie breit und wie tief die Ahr und ihre Nebenflüsse künftig sein sollen, was auch für unzählige anstehende Entscheidungen der Kommunen entlang der Gewässer eine entscheidende Größe darstellt. Gregor Sebastian (FWG) wusste: „Solange man nicht weiß, wie breit die Ahr künftig sein wird, kann eine Kommune die Ausschreibung für eine neue Brücke nicht auf den Weg bringen, denn die Breite der Brücke hängt natürlich von der Breite der Ahr ab.“ Der Wiederherstellungsplan müsse so schnell wie möglich erarbeitet werden, um wichtige Infrastrukturprojekte wie die Wiederherstellung von der Flutwelle fortgerissener Brücken nicht unnötig zu blockieren.
Deshalb soll der Wiederherstellungsplan nun abschnittsweise umgesetzt werden. So könnten mehrere Ingenieurbüros parallel ein Konzept für den jeweiligen Abschnitt erarbeiten und dabei auch kommunale Besonderheiten und Bedürfnisse berücksichtigen. Ein weiteres Ingenieurbüro soll zudem sicherstellen, dass die Einzelkonzepte aufeinander abgestimmt und zu einem Gesamtkonzept zusammengeführt werden. Die Gewässer dritter Ordnung sollen zunächst außen vor bleiben und erst im Anschluss in einem anderen Rahmen begutachtet werden.
Die Aufträge sollen nach Möglichkeit schon in der nächsten Sitzung des Kreis- und Umweltausschuss am 7. Februar, spätestens aber am 14. März vergeben werden, wobei insbesondere diejenigen Büros berücksichtigt werden sollen, die bereits vor Ort im Einsatz sind. Die Gesamtsumme der Aufträge dürfte nach Ansicht von Joachim Gerke von der SGD Nord etwas unterhalb der 830.000 Euro liegen, die derzeit im Raum stehen. Er gab aber auch zu, dass es nun schwerer werde, ein Konzept aus einem Guss zu erhalten. „Aber wir gewinnen Zeit, und das ist derzeit das wichtigste und entspricht auch der Erwartungshaltung vor Ort.“