Rechtsstreit mit Landwirt aus Grafschaft-Gelsdorf Gemeinde muss Poller auf Wirtschaftsweg entfernen

Grafschaft-Gelsdorf · Ein Landwirt aus Grafschaft-Gelsdorf ist wegen Pollern auf einem Wirtschaftsweg gegen die Gemeinde vor Gericht gezogen. Jetzt hat er den Prozess am Koblenzer Verwaltungsgericht gewonnen.

 Kleine Poller, großer Ärger: Zu dem Streit in Gelsdorf gibt es jetzt ein Gerichtsurteil.

Kleine Poller, großer Ärger: Zu dem Streit in Gelsdorf gibt es jetzt ein Gerichtsurteil.

Foto: Thomas Weber

Die Gemeinde Grafschaft ist in einem Prozess am Koblenzer Verwaltungsgericht einem Landwirt aus Gelsdorf unterlegen. Streitpunkt waren zwei Poller auf einem Weg parallel zur L83, der vom Ortskern zum Naherholungszentrum am Rand von Gelsdorf führt.

Dieser Weg war in der Vergangenheit wiederholt Thema im Ortsbeirat. Nach der Öffnung des Nahverkehrszentrums wurde der damals nicht ausgebaute Feldweg zwar von Bürgern genutzt, um Supermarkt und andere Geschäfte zu erreichen, vor allem mit Kinderwagen oder Rollatoren war das Befahren aber nahezu unmöglich. Hinzu kam, dass der Weg unbeleuchtet war, was gerade in der dunklen Jahreszeit weitere Gefahren barg.

Die Gemeinde reagierte, der Weg wurde asphaltiert und beleuchtet. In der Folge wurde er aber auch von Autofahrern genutzt, um schneller zum Nahversorgungszentrum zu kommen und die L83 nicht nutzen zu müssen. In einer weiteren Beratung im Ortsbeirat im Mai 2018 kam dann die Idee auf, mittels Pollern den Weg für Fahrzeuge unpassierbar und somit sicher für Fußgänger zu machen. Damit war der Weg aber auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht mehr passierbar.

Landwirt braucht Weg als Anfahrt zu seinen Feldern

Da es sich aber um einen Wirtschaftsweg handelte, forderte ein Gelsdorfer Landwirt die Gemeindeverwaltung auf, die Poller zu entfernen, da er den Weg zur Anfahrt zu seinen Feldern nutze. Das verweigerte die Gemeinde, der Landwirt zog vor das Verwaltungsgericht und erhielt jetzt Recht.

Das Gericht urteilte, dass es sich um einen Wirtschaftsweg handele, auf dem es nach eigener festgelegter Zweckbestimmung keine Beschränkungen geben dürfte. Zudem wertete das Gericht die Aufforderungen des Klägers an die Gemeinde, die Poller zu entfernen, als Widerspruch. Weil seitens der Gemeinde kein Widerspruchsbescheid erteilt wurde, wurde die Klage auch noch als Untätigkeitsklage zulässig.

Den Hinweis der Gemeinde, der Landwirt könne seine Felder auch über die Zufahrt zum Nahverkehrszentrum erreichen, verwarf das Gericht ebenfalls, weil dann bei der Ausfahrt aus dem Wirtschaftsweg die L83 im Bereich der Zufahrt zum Nahversorgungszentrum und der Abfahrt von der Autobahn 565 die L83 in voller Breite zu überqueren sei, was eine Gefahrenquelle darstelle.

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Mittlerweile hat der Bauhof der Gemeinde Grafschaft die Poller entfernt, das letzte Wort ist für die Gemeinde damit aber noch nicht gesprochen, wie Bauamtsleiter Friedhelm Moog verdeutlichte. Der räumte ein, dass der Ortsbeirat, in dem die Installation der Poller beschlossen wurde, das falsche Gremium für eine solche Entscheidung sei. „Hier muss es einen formellen Beschluss im Gemeinderat geben“, so Moog, der davon ausgeht, dass ein solcher Beschlussvorschlag in einer der nächsten Ratssitzungen auf der Tagesordnung stehen wird.

Auswirkungen auf weitere ähnliche Vorhaben hat das Urteil laut Moog keine. Parallel wird in Birresdorf die Installation von Pollern am Ende eines Wirtschaftswegs, der von Oeverich und Niederich aus in den Ort führt, vorangetrieben. „Diese Poller kommen zum einen auf eine Ortsstraße, weiterhin hat der Gemeinderat hier bereits über die Installation entschieden“, so der Bauamtsleiter.

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