Ahrweiler: 44-Jähriger wegen sexueller Nötigung angeklagt

Zeugen sollen Klarheit bringen - Prozess vor dem Schöffengericht

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Vor Prozessbeginn schien es das Ahrweiler Schöffengericht mit einem klaren Fall zu tun zu haben. So hatte ein der sexuellen Nötigung angeklagter 44-Jähriger bereits bei der Vernehmung durch Kripo die ihm vorgeworfene Tat eingeräumt.

In einem dreieinhalb Seiten umfassenden Aussageprotokoll schildert der Angeklagte minutiös, wie es am 12. Februar in der Wohnung seiner damaligen Lebensgefährtin zum Geschlechtsverkehr gekommen war - offenbar ohne die Einwilligung der 37-Jährigen.

Das vermeintliche Opfer hatte ihn daraufhin bei der Polizei der Vergewaltigung bezichtigt. Dagegen stritt der 44-Jährige am Donnerstag vor Gericht die ihm vorgeworfene und von ihm zuvor eingeräumte Tat ab.

"An den Vorwürfen ist nichts dran. Der Vernehmungsbeamten hat mich massiv unter Druck gesetzt und mich zu einem Geständnis genötigt", behauptet der Angeklagte. Der Beamte habe ihm immer wieder lautstark mit "der Karthause" gedroht, bis er gesagt habe, was die Polizei habe hören wollen. "Wie ein Papagei habe ich das wiederholt, was der Beamte mir vorgehalten hat", führt der Beschuldigte aus. Heute wisse er, dass das eine Dummheit gewesen sei.

Richtig sei vielmehr, dass er sich bereits zwei Monate vor der angeklagten Tat von der 37-Jährigen getrennt. Seit der Trennung habe er keinen Fuß mehr in ihre Wohnung gesetzt. "An jenem Tag habe ich lediglich ihren sechsjährigen Sohn, der mich zuvor besucht hatte, bei ihr abgeliefert", versichert der Angeklagte.

Unmittelbar danach sei er sofort mit dem Zug nach Bad Neuenahr zu einer Bekannten gefahren. Die 37-Jährige hingegen behauptet, dass sie an besagtem Tag zu Hause im Bett gelegen habe, weil sie "nervlich total am Ende gewesen"sei. Denn zwei Tage zuvor habe sie erfahren, dass der 44-Jährige ihr mehrfach untreu gewesen sei.

Kurz bevor der Angeklagte ihren Sohn gebracht habe, habe sie aus Wut und Enttäuschung Gegenstände, die der Angeklagte ihr im Laufe der Jahre geschenkt habe, im Hof ihres Hauses zertrümmert. Dabei habe sie sich verletzt, so dass sie zwei Gläser Wodka getrunken und sich hingelegt habe.

Nachdem der Angeklagte ihren Sohn abgeliefert habe, sei er zu ihr ins Schlafzimmer gekommen. Noch im Bett liegend habe sie ihn auf seine Untreue angesprochen. "Nach einem kurzen Wortgefecht hat er sich neben mich gelegt und mir mit dem Fuß den Slip von den Beinen gestreift ", schildert die 37-Jährige die Tat aus ihrer Sicht.

Mehrfach habe sie ihn lautstark aufgefordert, "dass er das lassen soll". Doch der Angeklagte habe sich ungerührt an ihr vergangen. Weil sie meinte, das Geschehene verarbeiten zu können, habe sie zunächst von einer Anzeige abgesehen.

Zudem hätten ihr Freunde davon abgeraten, weil sie ohne handfeste Beweise damit ohnehin nicht durchkommen würde. Doch zwei Wochen später sei der Leidensdruck so groß gewesen, dass sie sich der Polizei offenbart habe. Seit etwa drei Monaten nehme sie zudem psychologische Hilfe in Anspruch.

Der Vernehmungsbeamte, der den Angeklagten zu einem Geständnis getrieben haben soll, reagierte erstaunt: "Ich habe bis heute Hunderte von Vernehmungen durchgeführt, ohne jemals Druck auf einen Beschuldigten ausgeübt zu haben."

Auf Nachfrage des Gerichts, ob es sein könne, dass er im Aussageprotokoll enthaltenes Täterwissen nicht eindeutig als der Aussage des vermeintlichen Opfers entnommenen Vorhalt gekennzeichnet, sondern dem Angeklagten zugeordnet habe, meinte der Kripo einschränkend: "Normalerweise nicht".

Da alle Beteiligten an ihrer Version festhalten, steht Aussage gegen Aussage. Durch Zeugen sollen am nächsten Verhandlungstag Angaben zum Randgeschehen überprüfen. Davon erhoffen sich die Prozessbeteiligten Erkenntnisse zur Glaubwürdigkeit beider Parteien.

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