Ahrweiler Gericht verhängt zwei Monate Haft fürs Schwarzfahren

28-Jähriger wird immer wieder straffällig

Bad Neuenahr-Ahrweiler. (ln) Wegen eher kleinerer Straftaten verhängte das Ahrweiler Schöffengericht gegen einen 28-jährigen Sozialhilfeempfänger aus Mayschoß zwei Bewährungsstrafen. Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz waren acht Monate fällig. Dabei handelt es sich um eine Gesamtstrafe, da das Gericht eine noch offene Bewährung wegen Betäubungsmittelvergehens zu berücksichtigen hatte.

Zusätzlich wurde der Mann wegen Schwarzfahrens zu einer weiteren Bewährungsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Die Bewährungszeit legte das Gericht auf vier Jahre fest. Nicht nachzuweisen war dem Angeklagten dagegen, das Abhören von unerlaubten Frequenzen. So war die Polizei bei einer Hausdurchsuchung auf einen Funkscanner aufmerksam geworden, wie er etwa von Amateurfunkern benutzt wird.

Zudem war der 28-Jährige durch das Äußern von polizeiinternen Begriffen aufgefallen. Somit hegte die Polizei den Verdacht, dass der Mann verbotenerweise den Polizeifunk abhören würde. Als der Scanner einige Zeit später beschlagnahmt wurde, hatte der Angeklagte gespeicherte Frequenzen offensichtlich gelöscht. "Trotz gewisser Indizien lässt sich das eventuelle Abhören des Polizeifunks nicht mehr nachweisen", stellte Staatsanwältin Martina Schneider-Knieps fest und beantragte in diesem Punkt die Einstellung des Verfahrens.

Weil der drogensüchtige Angeklagte mit der Androhung körperlicher Gewalt von seinen Eltern Geld erpresst haben soll, um seine Sucht finanzieren zu können, hatte der Vater Anzeige erstattet. Am Donnerstag jedoch verweigerte er vor Gericht die Aussage, so dass auch dieser Vorwurf vom Tisch war.

Die Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde fällig, weil die Polizei bei der Hausdurchsuchung ein Klappmesser gefunden hatte. Obwohl der Angeklagte das Messer lediglich zum Öffnen von Briefen benutzt haben will, ist allein der Besitz derartiger Waffen seit einer Gesetzesnovellierung im vergangenen Jahr strafbar.

Als besonders dreist bezeichnete Richterin Barbara Griese, dass der Angeklagte im Anschluss an eine Gerichtsverhandlung bereits auf dem Heimweg als Schwarzfahrer aufgefallen war. Trotz des geringfügigen Schadens von 1,90 Euro für das Ticket, sei dem Angeklagten mit der zweimonatigen Bewährungsstrafe ein Denkzettel zu verpassen.

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