Ahrweiler Jugendschöffengericht: Widersprüche im Zeugenstand

AHRWEILER · Das Ahrweiler Gericht hat eine 22-Jährige vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Der Drogenbesitz wird mit einer Jugendstrafe geahndet.

Vom Hauptvorwurf der Untreue und gefährlichen Körperverletzung hat das Ahrweiler Jugendschöffengericht am Montag eine 22-jährige Kreisstädterin freigesprochen. Allerdings verurteilte es die junge Frau wegen Beleidigung und unerlaubten Drogenbesitzes zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Freigesprochen wurde darüber hinaus eine ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung angeklagte 43-Jährige.

Laut Anklage habe die 22-Jährige unter dem Vorwand, sie ausleihen zu wollen, eine Spielkonsole in ihren Besitz gebracht, um sie zu Geld zu machen. Das behauptete jedenfalls der rechtmäßige Besitzer, ein 42-jähriger Iraner. Dass sie das Spielgerät tatsächlich verkauft hat, räumte die Angeklagte ein.

Dies sei jedoch in Absprache mit dem 42-Jährigen geschehen. So habe der Großteil des Erlöses als Wiedergutmachung des Schadens dienen sollen, den er in ihrer Wohnung - meist unter Alkoholeinfluss - angerichtet habe. Der Rest sei ihm ausgehändigt worden.

Von einem Verkauf will der Iraner nichts gewusst haben. Vielmehr sei es deshalb zwei Tage später in der Wohnung der 22-Jährigen zum Streit gekommen, in dessen Verlauf die Angeklagte ihn habe rausschmeißen wollen. Sie habe ihn geschlagen, in den Flur gedrängt und zu Boden gestoßen.

Dabei sei er in umherstehende Bierflaschen gefallen, so dass er sich Schnitt- und Stichwunden an Hand und Gesäß zugezogen habe. Dann hätten ihn die 22-Jährige und die 43-Jährige über die Scherben vor die Tür geschleift.

Die beiden angeklagten Frauen lieferten am Montag jedoch eine andere Version des Geschehens. Demnach habe der 42-Jährige Minuten nach dem Rausschmiss wieder vor der Tür gestanden. "Nach einem Gerangel gab es plötzlich einen lauten Knall. Der Mann war samt Tür in den Flur gefallen", berichtete die 43-Jährige. Nachdem der Iraner eingeräumt hatte, bei der Polizei die Unwahrheit gesagt zu haben, verstrickte er sich auch vor Gericht in Widersprüche.

"Dass die Angeklagte den 42-Jährigen absichtlich zu Boden gestoßen hat, hat das Verfahren nicht bestätigt", so der Richter. Auch habe sich nicht klären lassen, auf welcher Grundlage die Konsole den Besitzer gewechselt habe. Zu verurteilen sei die 22-Jährige wegen Drogenbesitzes. Denn sowohl bei einer polizeilichen Überprüfung als auch bei einer Hausdurchsuchung waren insgesamt fünf Gramm Marihuana gefunden worden. Beleidigt hatte die junge Frau eine Nachbarin.

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