Ahrweiler: Mit Kontodaten Geld ergaunert

Schöffengericht verhängt drei Jahre und vier Monate Haft wegen Diebstahls und Betruges gegen 26-Jährigen

Ahrweiler. (ln) Über ein außergewöhnlich hohes Maß an krimineller Energie verfügt ein 26-jähriger Koblenzer, der sich am Donnerstag wegen gewerbsmäßigen Betruges, Urkundenfälschung und Diebstahls in besonders schwerem Fall vor dem Ahrweiler Schöffengericht verantworten musste. Das erste Mal im Alter von 14 Jahren wegen Diebstahls verurteilt, hat er seitdem etwa fünf Jahre seines Lebens im Knast gesessen.

Im vergangenen Jahr hatte ihn das Landgericht Koblenz wegen einer Reihe von Delikten erneut zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Doch den Haftantritt vor Augen startete der mittlerweile als Hartz IV-Empfänger in Bad Neuenahr-Ahrweiler lebende Angeklagte im Februar erneut eine Betrugsserie. Bei verschiedenen Banken suchte er gezielt nach achtlos weggeworfenen Kontoauszügen.

Mit den Daten der jeweiligen Konto-Eigentümer ließ er sich anschließend per Überweisungsträger Beträge zwischen 150 und 1 000 Euro auf das eigene Konto buchen. Auf diese Weise hatte er sich innerhalb weniger Tage insgesamt gut 5 000 Euro erschlichen. "Das Geld brauchte ich, um meine Spielsucht zu befriedigen", gab der 26-Jährige als Motiv für seine Taten an. So habe er in der Zeit, in der er die Betrügereien begangen habe, täglich etwa 1 000 Euro in Spielautomaten geschmissen.

Angeklagt war gestern zudem ein Einbruch in die Grundschule in Ahrbrück, den der 26-Jährige in der Nacht zum 17. Oktober 2007 gemeinsam mit einem Komplizen verübt hatte. Beute war damals lediglich ein Flachbildschirm. Allerdings hatten die Einbrecher durch das Aufhebeln eines Fensters und das Aufbrechen von Lehrerspinden einen Sachschaden von knapp 3 000 Euro verursacht.

Eingestellt hat das Gericht einen weiteren Einbruch, den der Angeklagte im Juli vergangenen Jahres ebenfalls mit einem Komplizen in Koblenz verübt haben soll. Diesmal erbeuteten die Täter zwei Schlüsselbünde und entwendeten einen der beiden Pkws der Hauseigentümer. "Dass der Angeklagte mit dem Wagen in Verbindung steht, ist sehr wahrscheinlich. Allerdings gibt es keine stichhaltigen Beweise dafür, dass er es auch gestohlen hat", begründet Richter Jan Fante die Einstellung des Verfahrens.

Ähnlich begründete er die Einstellung eines Verfahrens wegen Diebstahls eines Motorrollers. Wegen Betruges in elf Fällen verurteilte das Gericht den Angeklagten zu einer Haftstrafe von einem Jahr. Zusätzlich fasste es die noch offene Haftstrafe und die Verurteilung wegen des Einbruchsdiebstahls zu einer zusätzlich zu verbüßenden Gesamtstrafe von zwei Jahren und vier Monaten zusammen.

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