Ahrweiler: Ordnungsämter kontrollieren verstärkt an Karneval

Kreis gibt Hinweise zum Jugendschutz und appelliert an Gewerbetreibende und Veranstalter, sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein

Kreis Ahweiler. Kinder und Jugendliche müssen an Karneval besonders geschützt werden. Denn Froh- und Leichtsinn sind in den närrischen Tagen oft eng verwandt. Kurz vor der heißen Phase der Session gibt das Jugendamt der Kreisverwaltung Ahrweiler wichtige Hinweise zum Jugendschutz.

Die Kontrollen zur Einhaltung obliegt den Ordnungsämtern der jeweiligen Städte. "Wir werden die Augen offen halten und und auf die neuralgischen Punkte bei den Veranstaltungen konzentrieren", erklärt Ralf van Veen, Leiter des Ordnungsamtes in Sinzig.

Gleichzeitig macht van Veen aber auch auf ein Problem aufmerksam, das sich in der Vergangenheit öfters gezeigt hat. Demnach konsumieren Kinder und Jugendliche nämlich bereits vor dem Besuch einer Veranstaltung Alkohol und entziehen sich somit den verstärkt durchgeführten Kontrollen. Das Jugendamt appelliert daher an die Handel- und Gewerbetreibenden, sich ihrer Verantwortung bei der Abgabe von Alkohol bewusst zu sein.

Auch die Eltern stünden in der Pflicht. Sie sollten sich informieren, an welcher Veranstaltung ihr Kind teilnimmt und welches Programm angeboten wird. Jugendliche sollten zudem auf dem Heimweg begleitet werden oder in Gruppen nach Hause gehen. Das Jugendamt verweist darüber hinaus auf die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, in den das Rauchen und der Alkoholkonsum von Jugendlichen in der Öffentlichkeit sowie deren Anwesenheit bei öffentlichen Veranstaltungen geregelt sind.

So ist der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen für Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erlaubt. Auf die Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind auch diejenigen angewiesen, die bei öffentlichen Tanzveranstaltungen länger als 24 Uhr bleiben möchten. Andernfalls darf der Aufenthalt, auch für Jugendliche ab 16 Jahren, nur bis 24 Uhr erlaubt werden. Das Rauchen für unter 18-Jährige in der Öffentlichkeit ist verboten.

Vorsicht geboten ist bei Alcopops, die fälschlicherweise oft als harmlos eingeschätzt werden, die aber im Trend liegen. Alkoholische Getränke wie Bier, Wein, Sekt oder Biermixgetränke dürfen an Jugendliche ab 16 Jahren ausgegeben werden.

An 14- bis 15-Jährige dürfen diese Getränke nur abgegeben werden, wenn eine erziehungsberechtigte Person dabei ist. Ausdrücklich betont das Jugendamt, dass Alkohol nicht an Menschen ausgeschenkt werden darf, die bereits erkennbar betrunken sind, erst recht, wenn es sich um Jugendliche handelt.

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