Ahrweiler: Vergewaltigung bleibt ungeklärt

24-jähriger Angeklagter bestreitet vor Gericht die Tat

Ahrweiler. (ln) Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Das gilt auch für Angeklagte. Dumm ist, wenn es um den Vorwurf der sexuellen Nötigung geht, und der die Tat vehement abstreitende Angeklagte zuvor bereits hat zugeben müssen, eine Zeugin zur Falschaussage angestiftet zu haben.

Und wenn das vermeintliche Opfer auch noch unter einer diagnostizierten paranoiden Schizophrenie leidet und in der Vergangenheit bereits zwei Vergewaltigungen erfolglos angezeigt hat, scheint das Gericht vor einer schier unlösbaren Aufgabe zu stehen.

All das trifft auf das Verfahren zu, mit dem sich das Ahrweiler Schöffengericht seit Donnerstag beschäftigen muss. So wirft die Staatsanwaltschaft einem 24-jährigen Kreisstädter vor, am 18. Mai 2007 eine 23-jährige Bekannte in seiner Wohnung vergewaltigt zu haben.

Zwar räumt die junge Frau ein, dass es mit dem Angeklagten an jenem Abend zu einvernehmlichem Sex gekommen sei. Allerdings nur unter dem Vorbehalt, dass das gemeinsame Schäferstündchen abgebrochen werde, sofern sie darum bitte. Doch an diese Absprache soll sich der 24-Jährige nicht gehalten haben. So soll er, statt dem Wunsch der 23-Jährigen zu folgen, die sexuellen Handlungen einzustellen, seine Bemühungen ungerührt fortgesetzt haben.

Auch als sie sich massiv habe zu wehren begonnen, habe er den einmal begonnenen Beischlaf vollendet. "Das stimmt nicht", wehrt sich der Angeklagte. Vielmehr habe sich die 23-Jährige an ihn herangemacht. Er jedoch habe ihre Annährungsversuche abgeblockt. Es sei zu keinerlei Berührungen gekommen. Der 24-Jährige hat vor Gericht jedoch einräumen müssen, seine ehemalige Freundin angestiftet zu haben, in dieser Sache als Zeugin zu seinen Gunsten auszusagen.

Darüber hinaus belastet dieselbe 21-Jährige den Angeklagten, Betäubungsmittel besessen und weitergegeben haben. Dieser räumte ein, einmalig etwa zehn Gramm Marihuana besessen zu haben. Abgegeben habe er an die Ex-Freundin jedoch nichts. Die behauptet jedoch, dass der er seinen Drogenvorrat regelmäßig aufgefüllt habe. Das Gericht will nun weitere Zeugen hören.

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