Überarbeitung des Landschaftsschutzes Alfter soll Gewerbegebiet Nord verbessern

Alfter · Artenschutz, Entwässerung, Landschaftsschutz: Der Rhein-Sieg-Kreis fordert Verbesserungen am Gewerbegebiet Alfter Nord. Streit hat unter den Politikern vor allem ein Punkt ausgelöst.

 Das Gewerbegebiet Alfter: Der Teilbereich 1a liegt rechts oberhalb der L183n, der Teilbereich 2 unterhalb der Landesstraße.

Das Gewerbegebiet Alfter: Der Teilbereich 1a liegt rechts oberhalb der L183n, der Teilbereich 2 unterhalb der Landesstraße.

Foto: Axel Vogel

Handwerker, Dienstleister und Unternehmer aus der Region sollen künftig in Alfter passende Gewerbeflächen finden. Wie berichtet, plant die Gemeinde ein großes Gewerbegebiet namens „Alfter Nord“ an der Grenze zu Roisdorf. Es soll einmal drei Teilbereiche umfassen: den bereits entwickelten Bereich 1, die Erweiterung 1a sowie den großen, auch „Swing“ genannten Bereich 2 (siehe Grafik). Letzterer wird bekanntlich als interkommunales Projekt mit Bonn und Bornheim entwickelt.

In der jüngsten Sitzung des Alfterer Ausschusses für Gemeindeentwicklung stand nun Teilbereich 1a quasi außerplanmäßig auf der Tagesordnung. Die Gemeinde musste nun auf Drängen des Rhein-Sieg-Kreises bei den Plänen nachbessern und hat daher eine Überarbeitung vorgelegt:

Entwässerung

In den ersten Planungen fehlte laut Kreis ein ausreichendes Entwässerungskonzept. Die Gemeinde hat eine Übergangslösung ausgearbeitet, da ein konkretes Konzept zur Entwässerung erst mit Teilbereich 2 erstellt werden soll. Ab- und Regenwasser sollen vorerst über einen Mischwassersammler am Herseler Weg abgeleitet werden.

Dort sind zwei Varianten möglich: eine getrennte Entwässerung entweder über das Bornheimer Kanalnetz oder über den Bonner Randkanal. Mit Bornheim müsste allerdings ein separater Vertrag geschlossen werden. Zudem wurde ergänzt, dass das Regenwasser, das von den Gebäudedächern abfließt, als schwach belastet gilt. Bislang waren die Planer von unbelastetem Wasser ausgegangen. Der Status wirkt sich auf die Aufbereitung aus.

Artenschutz

Eine Analyse hat ergeben, dass das Gebiet möglicherweise im Wanderkorridor der Wechselkröte liegt und kurzzeitig von der geschützten Tierart durchquert wird. Daher muss die Gemeinde vor Baubeginn Schutzvorkehrungen treffen: Entlang der Landesstraße 183n soll ein temporärer Amphibienzaun errichtet werden, damit die Tiere nicht das spätere Baufeld passieren. Das kann beispielsweise ein flexibler Zaun aus Folie sein.

Auch soll das Gebiet bis zur Bebauung weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden, um eine Ansiedlung der Kröte zu verhindern. Die Maßnahmen zum Schutz der Tiere sollen zudem regelmäßig kontrolliert werden. Entlang der L183n wird zudem eine Wanderfläche mit Rasen und Kräutern für die Wechselkröte angelegt. Diese Wiese soll regelmäßig gemäht werden – bis zu drei Mal pro Jahr. „Insgesamt stellt die Planung jedoch einen Eingriff in Boden, Natur und Landschaft dar“, heißt es in der Vorlage der Gemeindeverwaltung.

Landschaftsschutz

Das Areal wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt, unter anderem befindet sich dort eine Rosenzucht. Entlang des Herseler Wegs sollen auf einer Breite von 15 Metern Obstbäume und Sträucher gepflanzt werden, unter anderem Walnuss-, Kirsch-, Birnen-, Pflaumen- und Zwetschgenbäume. Die östliche Grenze, an der sich eine Gärtnerei befindet, soll ebenfalls bepflanzt werden. Im Nordwesten entsteht eine freiwachsende Hecke aus Sträuchern.

Entgegen der ursprünglichen Planung sollen keine Zäune mehr zwischen den Grünflächen entstehen. Die Gemeinde muss nach der neuen Planung einen ökologischen Ausgleich innerhalb ihres Gemeindegebietes schaffen. In Witterschlick wird eine Ackerfläche in extensives Grünland umgewandelt. Am Lüsbacher Weg wird eine Glatthaferwiese angelegt. Trotzdem bleibt ein Defizit, was den Ausgleich der sogenannten Bodenfunktionen angeht. Dieser wird nicht vollständig, sondern nur anteilig ausgeglichen.

Einzelhandel

Einzelhändler sollen sich in dem Gebiet nicht ansiedeln. Trotzdem sollen Betriebe, die Produkte herstellen, auch die Möglichkeit erhalten, diese sowie „funktionsverwandte Sortimente“ vor Ort zu verkaufen – jedoch nur auf einer Fläche von 200 Quadratmetern pro Unternehmen. Damit soll verhindert werden, dass sich das Gewerbegebiet zu einem Konkurrenten für Supermärkte und Einzelhändler in den Ortszentren entwickelt.

Die politische Debatte

Gegen zwei Stimmen der Freien Wähler und bei zwei Enthaltungen aus den Reihen der Grünen beschloss der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, die veränderten Pläne offenzulegen. Bürger und Behörden haben nun Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Rahmendaten werden im Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht.

Claudia Gerhardi, Fachbereichsleiterin Planen, Entwickeln bei der Gemeinde, meinte, dass man dem Kreis „sehr entgegengekommen“ sei. Sodann musste sie sich kritische Worte vonseiten der Grünen und Freien Wähler zu den geplanten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen für die Bebauung der Fläche anhören. Wilhelm Windhuis (Grüne) kritisierte, dass weniger Ausgleich geschaffen werde als rechnerisch vorgesehen. Sollten durch das Gewerbegebiet wertvolle landwirtschaftliche Flächen versiegelt werden, würden die Grünen dem späteren Bebauungsplan nicht zustimmen.

Sandra Semrau (Freie Wähler) sagte, dass dort hochwertige Böden vernichtet würden, ohne Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Projekts. „Es ist unstrittig, dass wertvoller Boden verloren geht“, sagte Gerhardi. Die Politik müsse abwägen.

So geht es weiter

Nach Angaben der Gemeinde führt die erneute Offenlage der Pläne zu keiner Verzögerung. Es sei weiterhin Ziel, in der Ratssitzung am 11. Juli einen Satzungsbeschluss zur Schaffung von Baurecht herbeizuführen, teilte Alfters Pressesprecherin Maryla Günther mit. „Ab diesem Zeitpunkt kann die Ausschreibung der erforderlichen Erschließung, zum Beispiel Kanalisation und Baustraße, vorbereitet werden.“ Zeitgleich soll die Vermarktung der Flächen beginnen.

Ebenso hat das Verfahren laut Gemeinde keine Auswirkungen auf das interkommunale Gewerbegebiet (Bereich 2). Günther: „Die kommunale Arbeitsgemeinschaft ist von den drei Kommunen beschlossen worden und hat ihre Arbeit aufgenommen. Die jeweiligen kommunalen Gremien werden in den nächsten Jahren über die Zwischenergebnisse informiert.“

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