Alkoholisierter fährt gegen Ampel - Unfall in Meckenheim

Gericht verurteilt 58-Jährigen zu Geldstrafe und vier Monaten Führerscheinsperre

Rheinbach. (sax) 10 000 Euro Schaden verursachte ein 58-jähriger Mann, als er im September des vergangenen Jahres unter Alkoholeinfluss in Meckenheim gegen eine Ampelanlage fuhr. Dass er sich mit Alkohol im Blut ans Steuer gesetzt hatte, leugnete er auch nicht.

Was er allerdings nicht auf sich sitzen lassen wollte, war, dass im Strafbefehl von Vorsatz die Rede war. "Wir sind der Meinung, das war fahrlässig", sagte sein Verteidiger jetzt vor dem Rheinbacher Amtsgericht.

Er hatte die Nacht zuvor am Sterbebett seiner Mutter verbracht und nur ein bis zwei Stunden geschlafen, schilderte der 58-Jährige. Er habe sich aber fit gefühlt und auch den ganzen Tag über normal gearbeitet. Abends habe er dann in einem Restaurant zwei Gläser Wein zum Essen getrunken, denen in einer Kneipe mit Bekannten noch "ein paar Runden" folgten.

Als er gegen 2 Uhr früh in seinen Wagen gestiegen sei, habe er sich "noch richtig fit" gefühlt. Auf der Autobahn allerdings sei er "plötzlich tierisch müde" geworden und habe sofort die nächste Ausfahrt Meckenheim-Merl genommen, um an einer Tankstelle erst einmal zu schlafen. "Auf den letzten hundert Metern muss ich eingeschlafen sein, ich wachte am Ampelmast erst wieder auf", schilderte er.

Laut ärztlichem Bericht hatte er zwei Stunden nach dem Unfall 1,2 Promille. Den Führerschein musste er im vergangenen Jahr bereits abgeben. Die Staatsanwaltschaft sah aufgrund der persönlichen Ausnahmesituation Fahrlässigkeit und nicht Vorsatz gegeben und forderte eine Geldstrafe in Höhe von 4 000 Euro sowie weitere vier Monate Führerscheinsperre. Dem folgte Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert in seinem Urteil.

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