Am Ende Freispruch im Ahrweiler Taxi-Prozess

AHRWEILER · Eine Tonaufnahme hat die Wende im Taxi-Prozess gebracht: Der Prozess gegen einen 23-jährigen Unkelbacher, der laut Anklage gemeinsam mit zwei Begleitern im Dezember 2010 einen Taxifahrer um den Fahrpreis gebracht und zudem bedroht haben sollte, hat am Dienstag eine überraschende Wende genommen.

So legte die Verteidigung am Ddienstag einen Tonmitschnitt vor, den ein 24-jähriger Mitfahrer an jenem Morgen mit seinem Handy aufgenommen hatte. Die etwa einminütige Sequenz veranlasste das Gericht schließlich, dem Grundsatz "in dubio pro reo" zu folgen und den Angeklagten vom Vorwurf der schweren räuberischen Erpressung freizusprechen.

Fest steht, dass die drei Männer sich von dem Taxifahrer zu einer Gaststätte in Bad Neuenahr hatten fahren lassen. Der Taxifahrer gibt an, dass die drei sich geweigert hätten, den bis dahin angefallenen Fahrpreis von sechs Euro zu zahlen. Stattdessen hätte ihn der Angeklagte mit einem Springmesser und Pfefferspray bedroht. Mit Sätzen wie "Wir sind Söhne Hitlers und zahlen nicht" hätten die Männer deutlich zu verstehen gegeben, dass sie die Taxikosten schuldig bleiben wollten.

Die Polizei stellte die Männer später in Bad Neuenahr. Der Angeklagte hatte tatsächlich Pfefferspray bei sich, ein Messer wurde aber nicht gefunden. Ein Beamter hat zudem bestätigt, dass der Unkelbacher und die beiden Grafschafter seit Jahren der rechten Szene angehören.

Zudem berichtete er, dass das Trio zuvor bereits an einer Tankstelle aufgefallen sei, indem einer mit vermummtem Gesicht in das noch geschlossene Ladenlokal eingedrungen sei. Ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch wurde jedoch eingestellt.

Mit dem Freispruch folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. So sei auf der Aufnahme nichts von einer bedrohlichen Stimmung zu hören. Vielmehr seien offensichtlich angetrunkene junge Männer zu hören, die mit dem Taxifahrer über den Fahrpreis und die Weiterfahrt diskutieren. Das Tondokument stütze somit die Angaben des Angeklagten und nicht den schwerwiegenden Vorwurf des Fahrers, der den Vorfall vor Gericht zudem in verschiedenen Varianten geschildert habe. Das reiche für eine Verurteilung nicht aus.

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