Angeblich fälschten Schleuser die Unterschrift

41-jähriger Pole steht wegen Missbrauchs seiner EC-Karte vor dem Rheinbacher Gericht

Rheinbach. (stl) Wegen Betruges muss sich derzeit ein 41-jähriger Pole vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Dem Mann wird vorgeworfen, in der Zeit vom 2. bis zum 8. Mai 2007 in neun Fällen Waren im Wert von insgesamt 2 700 Euro auf EC-Karte gekauft zu haben, obwohl er wusste, dass er weder willens noch in der Lage war, diese Beträge auch tatsächlich zu bezahlen.

Der Angeklagte, der selbst kein Deutsch spricht, wies den Vorwurf mit Hilfe seines Anwalts und einer Dolmetscherin zurück. Er selbst sei nie in den dort genannten Geschäften gewesen. Seine EC-Karte habe sich zu diesem Zeitpunkt in den Händen von zwei Bekannten befunden, die ihn in seinem polnischen Heimatdorf angesprochen und ihm eine Arbeit auf einer Baustelle in Deutschland versprochen hätten.

Um dort arbeiten zu können, so hätten sie ihm erklärt, brauche er eine Wohnanschrift und ein Konto mit EC-Karte. Ein Bekannter in Meckenheim habe sich für ihn um beides gekümmert.

Die Karte wurde per Post zugeschickt. Jedoch nicht an ihn direkt, wie der Angeklagte erzählte, sondern an die beiden Männer, die ihn nach Deutschland gebracht hatten. Erst zwei Wochen nach seinem Besuch in der Bank habe er die EC-Karte selbst erhalten.

Die Unterschrift auf den Kassenbelegen der Einkaufsmärkte sei deshalb auch nicht seine, erklärte der Angeklagte. Sie müsse von den Schleusern stammen, die sie einstudiert hätten, ergänzte der Verteidiger des 41-Jährigen.

Der Staatsanwalt zweifelte daran, ob das in der Hektik an der Kasse so einfach möglich sei. Um die Unterschrift zu identifizieren, soll nun ein Schriftsachverständiger hinzugezogen werden. Für dessen Gutachten händigte der Angeklagte dem Gericht seine EC-Karte aus.

Es sei zumindest eine geringe Chance, den Fall aufzuklären, sagte Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert. Denn die Kassierer seien eineinhalb Jahre später sicherlich damit überfordert, sich an ein einzelnes Gesicht zu erinnern.

Für die offenbar grenzenlose Naivität und Vertrauensseligkeit des Angeklagten im Umgang mit seinen persönlichen Daten zeigte der Richter jedoch kein Verständnis.

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