Angeklagter im Missbrauchsprozess nennt sich Opfer

Als Opfer von "pubertären Lügnerinnen" bezeichnete sich ein 66 Jahre alter ehemaliger Betreiber eines Ponyhofes in Windeck vor dem Bonner Landgericht. Dort muss sich der einschlägig Vorbestrafte wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs eines anfangs zwölfjährigen Mädchens verantworten.

Windeck/Bonn. (jeo) Als Opfer von "pubertären Lügnerinnen" bezeichnete sich ein 66 Jahre alter ehemaliger Betreiber eines Ponyhofes in Windeck am Dienstag vor dem Bonner Landgericht. Dort muss sich der einschlägig Vorbestrafte wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs eines anfangs zwölfjährigen Mädchens verantworten.

Am ersten Verhandlungstag beteuerte er: "Ich habe niemanden missbraucht. Ich sitze nur wegen dieser Lügenhühner im Knast." Eineinhalb Stunden brauchte er, um seine 86-seitige handschriftliche Stellungnahme vorzutragen.

Der Kammervorsitzende benötigte anschließend keine Minute, um seine Aussage zusammenzufassen: Der Angeklagte behauptet, aufgrund eines Leistenbruchs zu Sex überhaupt nicht in der Lage gewesen zu sein. Die Missbrauchsvorwürfe seien "Lügenmärchen", die bisherigen Verurteilungen Fehlurteile.

Bevor der Ponyhofbetreiber sich laut Anklage zwischen 2004 und 2005 insgesamt vier Mal an dem Mädchen vergangen hatte, war er 1999 vom Koblenzer Landgericht für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis geschickt worden - wegen 16-fachen Missbrauchs von Mädchen auf seinem damaligen Reiterhof. Derzeit sitzt der 66-Jährige eine zweijährige Haftstrafe ab, die im direkten Zusammenhang mit den jetzt verhandelten Vorfällen steht: Im Januar 2008 hatte das Waldbröler Amtsgericht den Mann für den Missbrauch von drei weiteren Mädchen verurteilt.

Damals soll die heute 19-Jährige von ihm unter Druck gesetzt worden sein, für ihn auszusagen. So habe er gedroht, ihr Pony zu vergiften. Erst nach dem Prozess hatte sie sich offenbart. Aufgrund der einschlägigen Vorstrafen geht es nun darum, ob die Sicherungsverwahrung verhängt werden muss. Für die Vernehmung der Belastungszeugin hat deren Anwältin den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt.

Zudem forderte die Nebenklägerin, dass der Angeklagte während der Aussage der 19-Jährigen den Verhandlungssaal verlässt. Wegen des großen psychischen Drucks bestehe für ihre schwangere Mandantin die Gefahr einer Frühgeburt. Arzt und Therapeutin hätten von einem Aufeinandertreffen mit dem 66-Jährigen abgeraten, der nach dem Willen der Nebenklägerin mindestens 10 000 Euro Schmerzensgeld zahlen soll. Der Prozess wird fortgesetzt.

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