Misshandlung von Schutzbefohlenen Anklage gegen Erzieherinnen in Antweiler

Antweiler · Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen vier früher in der Kindertagesstätte Regenbogen in Antweiler beschäftigte Erzieherinnen im Alter von 28, 32, 45 und 52 Jahren Anklage erhoben. Das teilte Oberstaatsanwalt Hans-Peter Gandner am Mittwoch mit.

Drei der Angeschuldigten sind nach dem Ergebnis der Ermittlungen "hinreichend verdächtig, zwischen Februar 2012 und November 2013 in der Tagesstätte betreute Kinder misshandelt, eingesperrt oder mit nicht statthaften Mitteln zu bestimmten Verhaltensweisen gezwungen zu haben". Dabei werden laut Gandner einer der Angeschuldigten 15 Taten, einer weiteren vier Taten und der dritten Angeschuldigten zwei Taten sowie eine Beilhilfetat zur Last gelegt. Der vierten Angeschuldigten wird vorgeworfen, trotz einer hierzu bestehenden Rechtspflicht die Misshandlung eines Kindes nicht unterbunden zu haben.

Im Einzelnen soll es im Tatzeitraum zu folgenden Taten gekommen sein: In 15 Fällen sollen Kinder, die ihre Mahlzeiten nicht oder nur zum Teil gegessen oder wieder ausspuckt haben, entweder in für das jeweilige Kindesalter viel zu kleine Hochstühle gequetscht, an einen Stuhl gefesselt, in abgedunkelte Räume gesperrt, geschlagen oder durch sonstige körperliche Gewalt gezwungen worden sein, das ausgespuckte Essen erneut in den Mund zu nehmen und herunterzuschlucken.

In acht Fällen sollen Kinder, die während der Mahlzeiten nicht ruhig auf ihrem Stuhl saßen oder sich zu laut verhielten, an ihren Stuhl gefesselt, in zu kleine Hochstühle gequetscht oder ihnen der Mund zugeklebt worden sein.

Gandner: "Die Anklageschrift bewertet dieses Verhalten als Misshandlung von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung, Nötigung und Beihilfe zur Misshandlung von Schutzbefohlenen." Die Angeschuldigten bestreiten nach Angaben der Staatsanwaltschaft jeweils die ihnen zur Last gelegten Taten.

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