Anklage wegen Mordes und Entführung

34-jähriger Bornheimer soll seine frühere Freundin getötet haben - Das Beziehungsdrama endete vor dem Kindergarten

  Im Haus  des Angeklagten fand die Polizei viele Waffen.

Im Haus des Angeklagten fand die Polizei viele Waffen.

Foto: Lannert

Bonn/Bornheim. 20 Schüsse gab Karlheinz S. am Vormittag des 24. Juni 2000 auf einem Bornheimer Parkplatz ab. Seine Ex-Freundin Ursula P. (Name geändert) starb, ihr Begleiter, der 45-jährige Werner H. (Name geändert) wurde schwer verletzt. Ein weiterer Mann konnte sich vor den Schüssen zwischen parkende Autos retten. Ursula P.''''s sechsjährige Tochter und das Kind ihres Bekannten Werner H. spielten im gegenüber liegenden Kindergarten. Es war wohl nur Zufall, dass sie nicht mit angesehen haben, was passierte.

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Bonn Anklage gegen den 34-Jährigen Karlheinz S. erhoben. Sie geht nach Abschluss der Ermittlungen davon aus, dass er Ursula P. erst entführt und sie dann ermordet hat. Die Schüsse auf Werner H. und später auf der Flucht auf Polizeibeamte wertet die Anklagebehörde als drei Mordversuche. Die Anklage lautet außerdem auf Verstoß gegen das Waffengesetz: Der Waffensammler hatte zwei Pistolen und eine Maschinenpistole dabei. Im Haus seiner Eltern fand die Polizei später weitere Maschinenpistolen, ein Maschinengewehr und weitere Gewehre sowie mehr als 10 000 Schuss Munition.

Die Beziehung zur Reitkameradin Ursula S. war laut Staatsanwaltschaft die erste Beziehung des Angeklagten. Das Verhältnis begann im November 1999. begann. Der 34-Jährige, der noch bei seinen Eltern wohnte, hofierte die von ihrem Mann getrennt lebende Frau, kümmerte sich um ihre sechsjährige Tochter und hatte anscheinend große Erwartungen: Ihm schwebten, so die Anklage, Heirat und Familiengründung vor. Sie dagegen habe sich schon bald innerlich von ihm gelöst, weil er ihr zu unreif und unselbstständig gewesen sei.

Ab Anfang Mai ging Ursula P. ein "sporadisches sexuelles Verhältnis" mit dem 45-jährigen Werner H. ein. Auch er lebte getrennt, sein Kind besuchte denselben Kindergarten wie Ursula P.''''s Tochter. Karlheinz S. muss seine Freundin in dieser Zeit heimlich beobachtet haben, denn er erzählte seinem Vater davon.

Die Ereignisse, die am Samstag, 24. Juni, geschahen, schildern die Anklagevertreter so: Wenige Tage zuvor hatte Ursula P. die Beziehung zu Karlheinz S. beendet. Ihre Tochter hatte im Kindergarten übernachtet, es war ihr letzter Tag vor der Einschulung. Am Vormittag sollte ein gemeinsames Frühstück mit den Eltern stattfinden. Karlheinz S. muss am Morgen mit seinem Auto zu ihrer Wohnung gefahren sein und sie dort "auf nicht näher nachvollziehbare Weise" in seine Gewalt gebracht haben. Dann fuhren beide in ihrem Wagen zur Baustoffhandlung von Werner H.. Karlheinz S. zwang Ursula P. mit vorgehaltener Waffe, Werner H. nach draußen zu locken. Am nahen Parkplatz gegenüber dem Kindergarten sollte dann das "Gespräch" stattfinden. "Vorsicht, der hat eine Waffe in der Tasche", rief Ursula P., als Karlheinz S. beide in das geparkte Auto locken wollte. Der 34-Jährige zog sofort die Waffe aus der Tasche und schoss drei Mal auf Ursula P. Der dritte, tödliche Schuss traf sie aus kurzer Entfernung im Oberkörper, als sie schon am Boden lag.

Dann zielte der Angeklagte auf einen zufällig anwesenden Mann, der sich vor den Schüssen in Deckung bringen konnte. Werner H. wurde an Schulter und Hals getroffen. Er flüchtete zwischen parkende Autos. Karlheinz S. richtete die Waffe auf den am Boden Kauernden. Doch das Magazin war leer. Als Karlheinz S. das Magazin wechselte, konnte sich Werner H. in Sicherheit bringen.

Auf seiner Flucht schoss Karlheinz S. mehrmals auf Polizeibeamte, zwei Mal konnte er fliehen. Erst gegen 20.30 Uhr endete die Flucht in einer Obstplantage. Bei einem weiteren Schusswechsel mit der Polizei wurde er selbst lebensgefährlich verletzt. Der Angeklagte schweigt bisher. Der Prozess beginnt demnächst vor dem Schwurgericht.

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