Radweg im Linksrheinischen Streit mit Apple um das Apfelrouten-Logo beigelegt

Rhein-Sieg-Kreis · Der US-Konzern Apple hat seinen Widerspruch gegen das Logo der Rheinischen Apfelroute zurückgezogen. Für die Betreiber des Radwegs ist das allerdings mit einer Einschränkung verbunden.

Schilder weisen auf die Rheinische Apfelroute hin.

Schilder weisen auf die Rheinische Apfelroute hin.

Foto: Christoph Meurer

Der Fall hatte bundesweit und sogar in einigen englischsprachigen Online-Fachforen für Schlagzeilen gesorgt. Nun ist er wohl abgeschlossen. Denn: Der Streit zwischen der Rhein-Voreifel-Touristik (RVT) und dem Technologiekonzern Apple um das Logo der Rheinischen Apfelroute ist beigelegt. Wie die RVT am Dienstag mitteilte, habe Apple seinen Widerspruch gegen das Logo des Fahrradwegs beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zurückgezogen.

Bekanntlich handelt es sich bei der Rheinischen Apfelroute um einen rund 120 Kilometer langen Radweg durch alle sechs Städte und Gemeinden im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis. Mitte Mai war die Route offiziell eröffnet worden. Zu diesem Zeitpunkt lagen die Verantwortlichen bei der Rhein-Voreifel-Touristik, der Betreiberin der Apfelroute, bereits im Clinch mit Apple. Denn: Sowohl das Logo der Rheinischen Apfelroute als auch das des US-Konzerns zeigen einen Apfel. Wie berichtet, hatte die RVT vor einigen Wochen ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei erhalten, die Apple in Deutschland vertritt. Kurz zuvor hatte der Verein das Apfelrouten-Logo als Wort-Bildmarke beim DPMA in München angemeldet. In dem Anwaltsschreiben wurde die RVT aufgefordert, die Markenanmeldung einzuschränken und auch das grüne Blatt im Logo zu ändern, da es dem Apple-Blatt zu sehr ähnlich sehe. Die RVT hatte daraufhin selbst einen Fachanwalt eingeschaltet.

Wie die RVT nun am Dienstag mitteilte, sei der Rückzug Apples an eine Bedingung geknüpft. So sei der Eintrag des Apfelrouten-Logos mit einem Zusatz versehen worden – und zwar, dass es bei den angemeldeten Waren und Dienstleistungen „ausschließlich mit Bezug auf einen Fahrradwanderweg durch die Apfelanbauregion Rhein-Voreifel“ verwendet werde. Durch die Einschränkung müsse die RVT, wie sie weiter mitteilt, auch nicht mehr das grüne Blatt im Logo ändern.

Das Deutsche Patent- und Markenamt mit Sitz in München bestätigt den Sachverhalt auf Anfrage des General-Anzeigers. Das Verfahren in der Sache Apple/Rheinische Apfelroute sei abgeschlossen, teilt Ruth Rabenstein von der Pressestelle des DPMA mit. „Gründe hierfür wurden dem Deutschen Patent- und Markenamt nicht mitgeteilt“, so Rabenstein weiter.

Zum Hintergrund: Eine Marke wird beim DPMA für verschiedene Klassen, auch Nizza-Klassen genannt, eingetragen. Es gibt 45 dieser Klassen, die nach Waren und Dienstleistungen unterschieden werden. Je mehr Klassen für eine Marke angegeben werden, desto teurer wird die Anmeldung. Die RVT hat das Apfelrouten-Logo nach Angaben, die sich im DPMA-Register finden, in folgende Klassen eingetragen lassen: Nizza 25 (Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen), Nizza 35 (Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten), Nizza 39 (Transportwesen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen), Nizza 41 (Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten) und Nizza 43 (Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen). Nach Angaben von Rabenstein bedeutet Apples Rückzieher auch, – schließlich ist das bei einem Technologiekonzern nicht unwichtig – dass die RVT ihr Logo auch elektronisch nutzen darf.

Auch nach der Eröffnung der Apfelroute ist die Arbeit daran noch nicht beendet. So werden aktuell noch die Nebenrouten abschließend ausgeschildert. Ebenso werden bis Ende 2020 noch Erlebnisstationen entlang der Route errichtet. Diese sollen Informationen zur Landwirtschaft und Kulturlandschaft bieten.

Die Gesamtkosten für die Route betragen rund 576.300 Euro. 80 Prozent davon werden von der EU finanziert, 20 Prozent durch die RVT. Deren Vorsitzender, Alfters Bürgermeister Rolf Schumacher, zeigt sich in einer schriftlichen Stellungnahme erfreut über das Ende des Streits mit Apple. „Damit herrscht Gewissheit, dass das Logo des Projekts 'Die Rheinische Apfelroute' nicht geändert werden muss und wir ohne einen Rechtsstreit auskommen.“ Geschützt ist das Apfelrouten-Logo beim DPMA bis Ende August 2028.

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