Krankenhaus in Sankt Augustin Asklepios-Kinderklinik scheitert mit Millionen-Klage

Sankt Augustin · Die Asklepios-Kinderklinik Sankt Augustin bekommt keine Fördermittel des Landes in Höhe von 10,4 Millionen Euro, um Teile des Krankenhauses zu sanieren und zu erweitern.

 Mutter und Sohn warten auf ein Zimmer in der Klinik. Um mehr Platz zu schaffen, will die Klinik anbauen, braucht dafür aber Geld.

Mutter und Sohn warten auf ein Zimmer in der Klinik. Um mehr Platz zu schaffen, will die Klinik anbauen, braucht dafür aber Geld.

Foto: Heinemann

Dieses Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt gefällt und gestern den beiden Parteien zugestellt. Andreas Kottmeier, Geschäftsführer der Klinik, sagte dem General-Anzeiger: "Ich möchte das nicht weiter kommentieren, wir müssen das Urteil zunächst einmal gründlich lesen."

Wie berichtet, hatte die Klinik das Land am 26. September 2014 auf die Zahlung von 10,4 Millionen Euro verklagt. Damit will sie die Sanierung und Erweiterung der Frühgeborenen-Abteilung und der pädiatrischen Kinder-Intensivmedizin bezahlen. Denn: Das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises bemängelt die Frühgeborenen-Abteilung seit einigen Jahren. Der Grund: Bauliche Mängel führten zu bedenklichen Hygienezuständen, wie das Gericht schreibt. Unter anderem trat Ende 2012 der Serratia-Keim auf (der GA berichtete). Der Keim löste bei fünf Frühgeborenen eine Bindehautentzündung an den Augen aus.

Um diese Missstände zu beheben, beantragte die Klinik 10,4 Millionen Euro Fördermittel, das Land lehnte aber ab. Die Klinik klagte dagegen, ihre Begründung: Die allgemeinen Baupauschalen, die das Land überweise, seien zu gering. Die Pauschalen belaufen sich laut Kottmeier auf 640 000 Euro jährlich. Bis 2008, so Kottmeier, habe das Land einzelne Baumaßnahmen finanziert. Doch das habe sich geändert, die Klinik erhält seither jährlich einen festen Satz.

Das Gericht hat nun geurteilt, dass es der Kinderklinik zuzumuten ist, die notwendigen Baumaßnahmen aus den jährlich vom Land zugewiesenen Baupauschalen zu finanzieren. Zumal das Krankenhaus Teil des Hamburger Asklepios-Konzerns sei, der 100 Prozent der Geschäftsanteile halte und erhebliche Gewinne erziele. Laut Geschäftsbericht erwirtschaftete der Asklepios-Konzern im Jahr 2014 einen Gewinn vor Steuern und Abschreibungen (Ebitda) von 330,4 Millionen Euro.

Das Gericht argumentiert in seiner Begründung über die Gewinne: Diese seien unter anderem nach aktienrechtlichen Grundsätzen bei der Bewertung der Leistungsfähigkeit der Klägerin zu berücksichtigen. Öffentliche Fördermittel müssten mit Rücksicht darauf nicht in Anspruch genommen werden.

Gegen das Urteil kann die Kinderklinik nun Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Ob sie das tut, wollte Kottmeier gestern noch nicht sagen. Auf Nachfrage sagte er erneut: "Dazu muss ich das Urteil erst einmal in Ruhe lesen."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort