Aus dem Knast auf Diebestour

Schon am Tag der Entlassung wird ein 41-Jähriger wieder straffällig

Ahrweiler. Die Polizei hat an den Tatorten seine Fingerabdrücke beziehungsweise eine Plastiktüte mit persönlichen Gegenständen gefunden. Dennoch stritt ein 41-jähriger Pole vor dem Ahrweiler Schöffengericht ab, etwas mit den ihm zur Last gelegten Einbruchdiebstählen in Remagen zu tun zu haben.

Erst als die Prozessbeteiligten sich darauf einigten, dass der Angeklagte eine Strafe zu erwarten habe, die ein Jahr nicht übersteigt, rang er sich zu einem Geständnis durch.

Demnach gab der 41-Jährige zu, in der Nacht zum 6. Mai 2006 in die Praxis einer Heilpraktikerin eingedrungen zu sein. Neben ein paar Decken und einem Schnurlostelefon hatte er damals ein Laser-Therapie-Gerät im Wert von 1 800 Euro mitgehen lassen.

Dummerweise hatte der 41-Jährige im Zuge vorherigen Alkoholkonsums seine Plastiktüte am Tatort liegen lassen. Darin befand sich unter anderem ein Entlassungsschein, laut dem der Angeklagte erst am Tag des Einbruchs in Koblenz eine Haftstrafe abgesessen hatte.

Am 11. Juni 2006, dem Tag des Einbruchs in die Remagener Realschule, gab der Angeklagte an, sich in seiner Heimat einer Operation unterzogen zu haben. Auf die Fingerabdrücke angesprochen, meinte er, lange vor der Tat aus Neugierde durch ein Fenster einen Blick in die Schule geworfen zu haben. Schließlich gab er doch noch zu, die Scheibe zur Schulbibliothek eingeschlagen zu haben. Da die Laptops, auf die es der Eindringling abgesehen hatte, mit einer Stahlkette gesichert waren, zog er unverrichteter Dinge wieder ab.

Den Angeklagten, der zuvor bereits wegen zweier Einbrüche in Remagen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden war, hatte die Polizei zur Fahndung ausgeschrieben. Als er im Mai diesen Jahres erneut nach Deutschland einreisen wollte, wurde er festgenommen. Wegen der beiden Taten verurteilte ihn das Ahrweiler Gericht zu einer einjährigen Bewährungsstrafe.

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