Aushilfe greift in Tankstellenkasse

Ein Jahr und sieben Monate Haft auf Bewährung - Tankstelle in Bad Neuenahr-Ahrweiler um 6 000 Euro erleichtert

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die verfahrene familiäre Situation hat eine 36-jährige Mutter dreier Kinder in eine seelische und finanzielle Notsituation getrieben. Mit dem regelmäßigen Griff in die Kasse einer Tankstelle in Bad Neuenahr-Ahrweiler, in der die allein Erziehende als Aushilfe tätig war, versuchte sie, ihre Probleme kurzfristig zu beheben.

Schließlich nutzte die 36-Jährige die Geldentnahmen als dauerhafte Einnahmequelle. Zwischen September und Dezember vergangenen Jahres hatte sie auf diese Weise insgesamt fast 6 000 Euro "erwirtschaftet". Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in 26 Fällen verurteilte das Ahrweiler Schöffengericht die Frau am Donnerstag zu einem Jahr und sieben Monaten Haft auf Bewährung.

Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. "Ich wollte mich nicht bereichern", versicherte die Angeklagte dem Gericht. Angefangen habe alles mit ein paar offenen Rechnungen. Dann habe sie in ihrer Hilflosigkeit eines Tages das erste Mal spontan in die Kasse gegriffen; danach immer wieder.

Als sie, nachdem sie aufgeflogen war, hörte, was am Ende dabei für eine Summe herausgekommen sei, sei sie "platt" gewesen. Von dem Geld habe sie vorwiegend Gegenstände für die Wohnung und Kinderkleidung gekauft.

Die Masche war ebenso einfach wie wirkungsvoll. Nachdem Kunden ihre Rechnung gezahlt hatten, drückte sie auf die "Storno"-Taste. Dadurch wurde die Zahlung nicht registriert. Am Abend schließlich hat sie die stornierten Einnahmen der Kasse entnommen.

Die 36-Jährige bereut ihre Taten. Kurz nachdem dem Chef ihr Vergehen aufgefallen war, begann sie mit monatlichen Raten in Höhe von 300 Euro den Schaden wieder gutzumachen. Auch vor Gericht räumte sie die ihr zu Last gelegten Taten freimütig ein. Zu Gunsten der Angeklagten wertete das Gericht die familiären und finanziellen Probleme.

"Das gestohlene Geld hat sie in die Lage versetzt, ihren Alltag besser organisieren zu können", meinte die Richterin Barbara Griese. Die Vielzahl der Fehlgriffe mache das Vergehen jedoch zu einer "gewerbsmäßigen Handlung". Zudem sei die Angeklagte wegen gemeinschaftlichen Diebstahls und Betrugs einschlägig vorbestraft. Das sei mit einer Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, zu ahnden gewesen. Oberstaatsanwalt Peter Schmickler hatte ein Jahr und neun Monate gefordert.

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