Fall aus Lohmar vor Landgericht Bonn Autofahrer überfuhr Karnevalist im Bärenkostüm

Bonn/Lohmar · Ein 20-Jähriger läuft an Karneval nachts betrunken und als Bär verkleidet über die regennasse Straße in Lohmar. Er wird von einem Auto erfasst und erleidet schwerste Verletzungen. Der Fahrer des Autos steht bald vor dem Landgericht Bonn.

 Der Unfallort in Lohmar.

Der Unfallort in Lohmar.

Foto: RheinlandNews

Es war dunkel, nasskalt und bereits nach Mitternacht. Die bewaldete Bundesstraße B 484 von Siegburg nach Lohmar war an diesem 13. Februar 2018 menschenleer, als ein 61-jähriger Autofahrer den Schock seines Lebens bekam. Auf der Abbiegespur zur A3 tauchte im Lichtkegel seines Opel Corsa - keiner weiß woher - ein dunkler Bär auf. Das Wesen knallte gegen seinen linken vorderen Kotflügel, wurde durch die Luft geschleudert, prallte zurück auf die Fahrbahn und blieb bewegungslos liegen. Das vermeintliche Tier, so realisierte es der entsetzte Autofahrer schnell, war nicht echt, sondern ein betrunkener Karnevalist im Bärenfell, der durch die Kollision schwerste Hirn- und Kopfverletzungen erlitt. Seit diesem 13. Februar steht der damals 20-Jährige unter der Betreuung seiner Eltern.

Der tragische Unfall mit Bär wird demnächst vor der 7. Zivilkammer des Bonner Landgerichts verhandelt. Denn die Eltern haben im Namen ihres Sohnes den 61-Jährigen aus Rösrath und seine Haftpflichtversicherung auf einen Teilbetrag von 6000 Euro Schmerzensgeld verklagt; bei Erfolg der Klage fordern sie insgesamt 50.000 Euro, wie Gerichtssprecher Tobias Gülich gestern bestätigte. Das sei nur die Hälfte der Klagesumme, da ihr Sohn, der in der Nacht mit 1,7 Promille stark alkoholisiert gewesen war, den Unfall zu 50 Prozent mitverschuldet habe. Dennoch werfen sie dem Unglücksfahrer vor, dass er auf der unbeleuchteten, nassen Straße nicht achtsam genug gefahren sei. Er hätte nur so schnell fahren dürfen, dass er jederzeit noch hätte bremsen können. Damit habe er die Pflicht, auf Sicht zu fahren, verletzt. Schließlich müsse man im Karneval auch mit Jecken am Straßenrand rechnen.

Autofahrer hatte Tempolimit nicht überschritten

Der 61-jährige Autofahrer, der die erlaubte Geschwindigkeit von 70 Stundenkilometer nicht überschritten hatte, weist die Klage von sich: Der Karnevalist im dunklen Bärenkostüm sei plötzlich vor seinem Auto aufgetaucht. Woher er gekommen sei, ob er da gestanden oder auf die Straße gesprungen war - konnte auch er nicht erklären. Jedenfalls habe er keinerlei Chance gehabt, anzuhalten oder auszuweichen. Auch er musste mit einem erheblichen Schock ins Krankenhaus gebracht werden .

Der 20-jährige Karnevalist kann sich an nichts mehr erinnern. Zwei Monate lang hatte er nach dem Unfall im Koma gelegen. An dem Rosenmontag, so heißt es in der Klage, hatte der angehende Student in Siegburg gefeiert. Aber schon hier begann sein Unglück: Seine Freundin trennte sich von ihm, dann verpasste er den letzten Bus nach Lohmar. Da hatte er beschlossen, zu Fuß nach Hause zu gehen. Bis zur Stadtgrenze von Siegburg war er noch von einem Geschwisterpaar untergehakt und begleitet worden. Dann trottete er alleine weiter. Ob er je wieder auf die Beine kommt, sei nicht absehbar. (AZ: Landgericht Bonn 7 O 97/19)

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