Bad Breisiger beraubt Ex-Freundin

Gericht spricht Bewährungsstrafe aus

Ahrweiler. "Es tut mir leid. Ich gebe alles, was mir vorgeworfen wird, zu." Knapp, aber allumfassend fiel am Donnerstag das Geständnis eines 25-jährigen Bad Breisigers beim Ahrweiler Schöffengericht aus.

Das Geständnis war Teil einer Vereinbarung, die die Prozessbeteiligten zuvor getroffen hatten. Die sah vor, dass die zu verhängende Freiheitsstrafe im Falle eines Geständnisses ein Jahr und fünf Monate nicht übersteigen werde. Daran hielt sich letztendlich auch das Gericht, das den 25-Jährigen wegen zweifachen Raubes, Computerbetruges und Vergehens gegen das Gewaltschutzgesetz zu einer 17-monatigen Bewährungsstrafe verurteilte. Zudem belegte es den Angeklagten mit 100 Sozialstunden.

Der 25-Jährige, der weder über einen Schulabschluss noch über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, lebt seit Jahr und Tag von Hartz IV. Als er wieder einmal Geld brauchte, kam ihm seine ehemalige Freundin gerade recht. Die hatte er im Januar zufällig auf dem Parkplatz am Grafschafter Einkaufszentrum getroffen.

Nachdem er sie ans Fenster seines Autos gerufen hatte, griff der Angeklagte nach der Tasche der jungen Frau und fuhr los. Dabei wurde das Opfer zu Boden gerissen. Bis auf ein Handy hatte der 25-Jährige offenbar nichts Brauchbares gefunden, so dass er die Tasche samt restlichem Inhalt weg warf.

Nur einen Tag später lief ihm sein Opfer erneut über den Weg. Diesmal forderte er sie auf, an einem Bankautomaten Geld für ihn abzuheben. Als die 22-Jährige sich weigerte, entriss der Angeklagte ihr erneut die Handtasche. Diesmal fand er Bargeld in Höhe von 50 Euro sowie eine EC-Karte samt dazugehöriger TAN-Liste. Per Online-Banking buchte er später 300 Euro vom Konto des Opfers auf sein eigenes um. Infolge der Vorkommnisse hatte die Frau beim Amtsgericht Sinzig ein Kontaktverbot erwirkt.

Daran hatte sich der 25-Jährige jedoch nicht gehalten und seine Ex-Freundin innerhalb weniger Stunden mit 15 Anrufen überhäuft. Damit hatte er sich des Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz schuldig gemacht.

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